Telefonie in der EU
Roaming zu Inlandspreisen wird bis 2023 verlängert

  • Roaminggebühren werden in der EU auch weiterhin nicht anfallen.
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Für das Telefonieren fallen im EU-Ausland auch weiterhin keine zusätzlichen Kosten an. Die derzeit gültigen Roaming-Regelungen wären mit Juni ausgelaufen, wurden nun aber um zehn weitere Jahre verlängert. Auch die Einschränkungen zur Verhinderung einer dauerhaften Nutzung bleibt bestehen. 

ÖSTERREICH. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union kann auch weiterhin zu den heimischen Tarifen telefoniert und gesurft werden. Die EU-Mitgliedsstaaten verständigten sich darauf, zusätzliche Kosten für die Telefon- oder Internetnutzung im EU-Ausland für weitere zehn Jahre bis 2032 auszusetzen, wie der Rat der EU am Montag mitteilte. Die derzeitige Roaming-Verordnung läuft am 30. Juni aus, aber auch danach würden EU-Bürger nun "ohne zusätzliche Kosten Anrufe tätigen, SMS versenden und im Internet surfen können", so der Rat der EU. 

Regelung zur angemessenen Nutzung bleibt

Die neue Verordnung sorge außerdem für mehr Transparenz bei Diensten, für die zusätzliche Kosten anfallen können. Außerdem schütze sie Kundinnen und Kunden vor unerwartet hohen Rechnungen, die sich beispielsweise aus dem unbeabsichtigten Roaming auf Fähren oder in Flugzeugen ergeben können, teilte der Rat mit. Die Regelung zur angemessenen Nutzung, mit der dauerhaftes Roaming verhindert werden soll, werde beibehalten. 

Bereits im Dezember verständigten sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine fortdauernde Aussetzung der Roaminggebühren. Nach der formellen Zustimmung des EU-Parlaments billigte nun auch der Rat die neue Verordnung, die am 1. Juli 2022 in Kraft treten wird.

  • Am Strand liegen und zu österreichischen Tarifen im Internet surfen – das bleibt auch weiterhin möglich.
  • Foto: Panthermedia/tonodiaz
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"Drittland" Großbritannien

Roaming bezeichnet die Möglichkeit, in einem anderen Netzwerk als dem Heimnetzwerk zu telefonieren, SMS zu senden oder im Internet zu surfen. Roaminggebühren werden für die Nutzung von ausländischen Mobilfunknetzen erhoben. Innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen wurden sie 2007 zunächst begrenzt und dann schrittweise gesenkt. Mit 15. Juni 2017 wurden sie dann vollständig abgeschafft. Nicht mehr abgedeckt ist Großbritannien, das mit dem EU-Austritt seit 2021 als "Drittland" gilt.

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