2018 bringt Änderungen für Arbeiter und Angestellte
BEZIRKE (fui). Der Jahresbeginn bringt auch einige arbeits- und sozialrechtliche Veränderungen für die Arbeitnehmer in den Bezirken mit sich.
Durch die Angelichung von Arbeitern und Angestellten wird zum Beispiel die Entgeltfortzahlungsregelung verbessert. Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses, zum Beispiel am Beginn eines Krankenstands, muss der Arveitgeber trotzdem bis zum Ende des Krankenstands die Entgeltfortzahlung leisten. "Damit wird Sozialmissbrauch abgestellt, da es immer wieder vorkam, dass sich Arbeitgeber durch eine einvernehmliche Lösung die Entgeltfortzahlung sparen wollten", erklärt Werner Wagnest, Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer Eferding. Außerdem besteht der erhöhte Anspruch bereits nach einjähriger Dauer des Dienstverhältnisses.
Für Lehrlinge wurde die Entgeltfortzahlung verlängert: Diese erhalten nun acht Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und weitere vier Wochen ein Teilentgelt. Dienstverhinderungen aus persönlich wichtigen Gründen, etwa wegen Pflegeurlaub oder Aztbesuchen, gibt es nun auch für Arbeiter. Ab 1. Jänner 2018 gelten die Kündigungsbestimmungen im Angestellten-Gesetz für alle Angestellten gleich, also auch für Beschäftigte mit nur wenigen Wochenstunden. Bis 2021 werden die Kündigungsfristen für Arbeiter an die der Angestellten angeglichen.
Internatskosten für Berufsschüler
Eine große Entlastung für Lehrlinge bringt die Neuregelung bezüglich der Internatskosten für Berufsschüler: Mit 1. Jänner trägt der Lehrbetrieb die Kosten für ein Internat, bekommt diesen Aufwand aber von der Lehrlingsstelle ersetzt. "Das ist eine große Verbesserung, da den Lehrlingen nun die volle Entschädigung bleibt. Bisher wurden nur die Mehrkosten vom Betrieb übernommen, wenn die Internatskosten höher waren, als das Lehrlingsgehalt. Vielen Lehrlingen blieb dann aber nichts mehr von ihrem Einkommen übrig", so Wagnest weiter.
Weitere Infos zu den arbeits- und sozialrechtlichen Änderungen im Jahr 2018 bietet die Arbeiterkammer online unter: ooe.arbeiterkammer.at
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