Pflege im Alter
Neun Stufen im burgenländischen Pflegesystem
Das burgenländische Pflegesystem ist in neun Stufen aufgebaut. Die Basis bildet eine umfassende Beratung durch die Pflege- und Sozialberater. Die weiteren Stufen folgen bedarfsorientiert und auf die pflegebedürftige Person individuell zugeschnitten.
BURGENLAND. Neben einer Beratung durch Pflege- und Sozialberater bilden Mobile Dienste, 24-Stunden-Betreuung, Kurzzeitpflege, Tageszentren, Formen des Betreuten Wohnens, Alten- und Pflegeheime und die Hospiz- und Palliativversorgung die Burgenländische Pflegepyramide mit ihren neun Stufen.
Stufe 1: Pflege- und Sozialberater
Die Basis der Pflegepyramide bilden die Pflege- und Sozialberater, die gemeinsam, individuell abgestimmt das beste Pflege- und Betreuungsangebot auswählen. Die Pflege- und Sozialberater sind ausgebildete Fachkräfte und kennen alle Betreuungs- und Pflegeangebote des Burgenlandes. Pflege- und Sozialberater sind erreichbar über die Pflegehotline des Landes Burgenland (Tel.: 057 600 1000) oder vor Ort in der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
Stufe 2: Pflegende Angehörige
Die zweite Stufe ist die Betreuung zu Hause in den eigenen vier Wänden durch Angehörige. Jede Pflegesituation ist individuell, da auch die Gesundheits-, Lebens- und Familiensituationen verschieden sind. Auch die finanziellen Voraussetzungen und die Wohnsituation spielen eine wichtige Rolle. Deshalb gibt es für Pflegende Angehörige auch individuelle Angebote, bspw. die Krankenversicherung betreffend oder Angehörigengespräche als Entlastungsangebot.
Stufe 3: Hauskrankenpflege, Wundmanagement
Auch die mobilen Angebote unterstützen bei der Pflege Zuhause. Das Land Burgenland hat mit den in der "Arbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege und soziale Dienste" (ARKE HKP) zusammengeschlossenen Organisationen eine Vereinbarung abgeschlossen, um die Leistungserbringung nach festgelegten Qualitätskriterien im ganzen Land sicherzustellen. Die Hauskrankenpflege wird von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal sowie Pflegeassistenten geleistet und bietet fachgerechte Pflege. Eine Heimhilfe bietet Unterstützung bie alltäglichen Verrichtungen.
Stufe 4: 24-Stunden-Betreuung
Die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht eine Versorgung Rund um die Uhr zu Hause. Personenbetreuer unterstützen im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung bei der Lebensführung, insbesondere der Gestaltung des Tagesablaufs und leisten dem zu Betreuenden Gesellschaft. Zur Suche nach Vermittlungsagenturen für Personenbetreuer wenden Sie sich an die Wirtschaftskammer.
Stufe 5: Kurzzeitpflege
Durch die Kurzzeitpflege wird es den Angehörigen möglich gemacht, sich eine Auszeit zu nehmen. die pflegebedürftigen Personen werden in dieser Zeit auf einem Pflegeheimplatz umsorgt und betreut. Die Kurzzeitpflege soll kurzfristige Engpässe in der häuslichen Pflege überbrücken und die Aufnahme der pflegebedürftigen Menschen in stationäre Langzeitpflege oder in ein Krankenhaus vermeiden oder zumindest länger hinauszögern.
Stufe 6: Seniorentageszentren
In den Seniorentageszentren wird psychosoziale und pflegerische Betreuung sowie ein vielseitiges Programm an Aktivitäten angeboten. In dieser Zeit werden pflegende Angehörige für einige Stunden entlastet und können so wieder neue Kraft und Energie für die Weiterpflege tanken. Das Angebot der Senioren-Tagesbetreuung richtet sich an Menschen mit funktionellen Einschränkungen bzw. psychischen Veränderungen, die den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können.
Stufe 7: Betreutes Wohnen und Betreutes Wohnen Plus
Das Betreute Wohnen und das Betreute Wohnen Plus stellen Wohnformen für Senioren dar, deren Pflegebedarf noch durch mobile Dienste geleistet werden kann und die soweit selbstständig sind, um in einer eigenen Wohnung leben zu können. Beim betreuten Wohnen handelt es sich um barrierefreie Wohnungen, die so gestaltet sind, dass eine Nutzung auch dann möglich ist, wenn die eigene Mobilität bereits eingeschränkt ist.
Stufe 8: Altenwohn- und Pflegeheime
Die Burgenländischen Altenwohn- und Pflegeheime sind für all jene pflegebedürftigen Menschen da, die nicht mehr zu Hause versorgt und betreut werden können. Bei der Aufnahme in ein Altenwohn- und Pflegeheim gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Sie erfolgt nur mit ausdrücklicher Zusimmung der pflegebedürftigen Person bzw. der gesetzlichen Vertretung.
Stufe 9: Hospiz- und Palliativversorgung
Die Hospiz- und Palliativversorgung Burgenland stellt die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen kostenlos durch mobile Teams in allen Bezirken sicher. Das Ziel der Betreuung ist die Erhaltung bestmöglicher Lebensqualität und die Linderung von Krankheitssymptomen. Im Mittelpunkt der Bemühungen steht der Patient mit seinen Angehörigen.
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