Freiwillige Feuerwehr
Warnung vor Waldbränden im Bezirk Amstetten

Verstöße gegen die Waldbrandgefahr-Verordnung sind kein Kavaliersdelikt und werden hart bestraft. | Foto: Bfkdo Amstetten
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  • Verstöße gegen die Waldbrandgefahr-Verordnung sind kein Kavaliersdelikt und werden hart bestraft.
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Aufgrund der momentan anhaltenden Trockenheit tritt die Waldbrandgefahr-Verordnung in Kraft. Das Bezirksfeuerwehrkommando Amstetten ersucht die Bevölkerung um besondere Vorsicht.

BEZIRK AMSTETTEN. Die Bevölkerung von St. Valentin, Ennsdorf, Enthoben und St. Pantaleon-Erla ist zu besonderer Vorsicht in allen Waldgebieten sowie in der Nähe des Waldrandes aufgerufen. Es ist verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren sowie Glasflaschen und Glasscherben – aufgrund der möglichen Brennglaswirkung – im Waldbereich wegzuwerfen. Es darf also weder geraucht, noch gegrillt oder ein Feuerwerk gezündet werden. Ein Verstoß gegen diese Verordnung ist kein Kavaliersbedingt und wird mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. 

"Jegliches Entzünden von Feuer und Rauchen sind im Gefährdungsbereich und im Waldgebiet verboten. " Bezirksfeuerwehrkommandant Rudolf Katzengruber

Liegt der eigene Garten in Waldnähe sollte man auch hier den genannten Vorsichtsmaßnahmen mehr Beachtung schenken. Die bevorstehenden Sonnwendfeiern sind auf Nachfrage in der Abteilung Forstwesens der Bezirkshauptmannschaft Amstetten von der Waldbrandgefahr-Verordnung nicht betroffen.

Details in der aktuell gültigen Waldbrandgefahr-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten

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