"Sei lieb zu Berndi" (Autorin berichtet selbst im Video)
"Sei lieb zu Berndi"
ISBN-13: 978-3-200-01880-8
Das Buch "Sei lieb zu Berndi" ist eine Autobiographie.
Mit elf Jahren wurde Anita Ossinger das erste Mal vergewaltigt und zwar von einem Lehrer, dem besten Freund der Familie.
Der jahrelange schwere Missbrauch wurde von den Eltern des Mädchens geduldet.
Mit 13 Jahren wurde Anita schwanger.
Um diesen Skandal zu vertuschen, wurde das Mädchen ins Ausland verschleppt.
Interpol wurde eingeschaltet, fahndete aber vergebens.
Der Lehrer hielt sein Opfer monatelang auf einem einsamen Bauernhof in Slowenien versteckt.
Unmittelbar vor der Entbindung schleuste er sein dreizehnjähriges Opfer in das "Heim der offenen Tür" in Graz ein. Er gab sich als Bekannter der Familie aus, der sich um das „gefallene Mädchen“ annehmen wollte.
Erst nach der Geburt des Kindes wurde der Lehrer als der Kindesvater und somit als Täter überführt.
Die österreichische Justiz verurteilte den Kindesvergewaltiger zu einer bedingten Haftstrafe.
Der damalige Bundespräsident Franz Jonas begnadigte den kriminellen Staatsdiener und konnte ihm dadurch sogar die Erlaubnis erteilen, sein Opfer zu heiraten.
Auch die Kirche gab ihren Segen zu dieser Heirat.
Der Lehrer war danach weiterhin im Schuldienst tätig, mit einer vierzehnjährigen Ehefrau und einer kleinen Tochter an seiner Seite.
Mit einer nach aussen hin angesehenen Beamtenfamilie schaffte er auch noch die Beförderung zum Schuldirektor.
Seiner eigenen Ehefrau erlaubte er aber nicht einmal den Hauptschul-Abschluss nachzuholen.
Stattdessen zeugte er ein weiteres Kind mit ihr, um sie weiterhin von seiner Gunst abhängig und für seine Neigungen gefügig zu halten.
Fast ein Vierteljahrhundert dauerte dieser Leidensweg, ehe Anita mit Hilfe von aussen die Aufarbei-tung ihrer massiven Traumatisierung und den Mut zur Trennung aufbrachte.
Das Scheidungsverfahren dauerte sechs Jahre.
Der Missbrauchstäter lebt heute von seiner stattlichen Pension als Staatsdiener, seine geschiedene Ehe-frau fristet ihr Dasein von einem Unterhalt in Höhe von EUR 544,--, was unterhalb des gesetzlich definierten Existenzminimums liegt.
Eine offizielle Aufarbeitung scheiterte bislang noch an der Tatsache, dass das zuständige Landesgericht die entsprechenden Dokumente nicht zur Akteneinsicht freigab.
https://vimeo.com/68916945
http://www.youtube.com/watch?v=YsX_2k5Jgic&feature=youtu.be
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