Gewerkschaft der Strassenmusiker/innen
Strassenmusik ist ein Menschenrecht.
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Und Menschenrechte zu verkaufen? An Platzkarten zu binden? Ja überhaupt lokal einzuschränken? Menschen bei der Ausübung ihrer Menschenrechte von Plätzen zu vertreiben? Ist das nicht eine Menschenrechtsverletzung?
Sicherlich: Die Strassenmusiker/innen bekommen für ihre Tätigkeit Geld. Geschenkt, denn sie verkaufen nichts. Geld, damit sie davon leben können.
Aber: Ist denn nicht gerade dies eine christliche Maxim?
Lk 11,9
Und ich sage euch auch: Bittet, so wird euch gegeben; suchet, so werdet ihr finden; klopfet an, so wird euch aufgetan.
Ebenso ein Bestandteil des christlichen Glaubens.
Und: Spielen nicht die meisten Strassenmusiker/innen christliches Repatuar.
„Knock, Knock heaven store“ höre ich da und „Wind of Change“, Lieder also über Gott oder die Nächstenliebe.
Warum also Strassenmusik verbieten? Es Strassenmusikern schwer machen? Sie in ihren Menschenrechten beschneiden?
WIR SAGEN NEIN UND ORGANISIEREN UNS!
Gewerkschaft der Strassenmusiker
ein Werk des Christlichen Verbands Freier Journalisten
Buchengasse 67c
1100 Wien
Telefon: +43(0)1/603 39 95
Mobil: +43(0)664/216 23 43
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