Kirchenwahl als Element des Christseins
Die Kirchenwahlen in den Evangelischen Gemeinden finden alle sechs Jahre statt. Im April ist es so weit.
WAIERN (fri). Veronika Gaugeler-Senitza ist die Kuratorin der Pfarrgemeinde Waiern. Sie beantwortet im folgenden Interview einige Fragen zur Wahl, deren Motto lautet: Gemeindevertretung 2018: Wählen in Freiheit und Verantwortung.
WOCHE: Wer wird gewählt und wer kann sich der Wahl stellen?
Veronika Gaugeler-Senitza: Menschen, die Freude haben, sich für eine gute Sache zu engagieren und Gemeindemitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können gewählt werden.
Wahlen sind für die Evangelischen ein wichtiges Element des Christseins und des Kirchenverständnisses: als Ausdruck des „Allgemeinen Priestertums“ der Gläubigen werden alle Funktionen (inkl. Pfarrer, Superintendent, Bischof oder Bischöfin) in demokratischer Weise gewählt (nicht von oben bestellt oder ernannt – im Unterschied zu einem hierarchischen System); die Aufgaben (s. unten) betreffen auch alle Bereiche kirchlichen Lebens, kirchlicher Organisation und Verwaltung.
Wie viele Vertreter gibt es (ist das gesetzlich vorgeschrieben)?
In Waiern werden 36 Kandidaten in die Gemeindevertretung gewählt („Parlament“ einer evangelischen Kirchengemeinde) – und aus der Gemeindevertretung werden dann zwölf Mitglieder ins Presbyterium gewählt („Regierung“ einer Kirchengemeinde, die gemeinsam mit dem Pfarrer eine Kirchengemeinde leitet). Aus den zwölf Mitgliedern im Presbyterium wird ein Kurator oder eine Kuratorin – lat.: curare = Sorge tragen für... – gewählt. Der Kurator oder die Kuratorin ist der oder die "weltliche Vorsteher bzw. Vorsteherin" der Pfarrgemeinde. Seit sechs Jahren bin ich die Kuratorin der Pfarrgemeinde Waiern. Mein Stellvertreter ist der Feldkirchner Heimo Lechner. Wir beiden stellen uns wieder der Wahl.
Zusätzlich können auch noch Leute mit besonderen Qualifikationen oder Interessen kooptiert werden.
Wovon hängt die Zahl ab?
Die Zahl hängt von der Größe einer Kirchengemeinde ab. Waiern ist mit ca. 2.500 Gemeindemitgliedern eine für evangelische Verhältnisse große Kirchengemeinde (für Kirchengemeinden mit über 1.000 Gemeindegliedern kann der Vertretungskörper zwischen 20 und 50 Personen umfassen).
Welche Aufgabe haben die Vertreter in der Folge?
Gesamtverantwortung in Zusammenarbeit mit dem Gemeinde-Pfarrer Senior Martin Müller für Verkündigung, Seelsorge, Diakonie, Mission, Ökumene und Verwaltung einer Kirchengemeinde, d.h. innerer und äußerer Aufbau einer Kirchengemeinde (nicht nur Bauprojekte oder organisatorische Fragen sind zu entscheiden).
Wo wird gewählt und wer ist wahlberechtigt?
Gewählt wird in Waiern im Pfarrhaus an Sonntagen im April vor und nach den Gottesdiensten. Der Start war am Ostersonntag, die nächsten Wahlsonntage sind 15. und 22. April – Gottesdienste sind jeweils um 9.30 Uhr. Wahlberechtigt sind alle konfirmierten Gemeindemitglieder, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Gibt es Beispiele dafür was von Vertretern in den letzten Jahren bewirkt wurde?
Es konnte ein lebendiges Gemeindeleben (Erarbeitung eines Leitbilds) aufgebaut werden, wo sich Menschen gern einbringen, geistliche Gemeinschaft erleben und Verantwortung füreinander und für andere übernehmen (Besuchsdienste, Flüchtlingsarbeit, Bildungsarbeit). Gute ökumenische Kontakte und Projekte (gemeinsame Schulgottesdienste; Begegnungen, „Kanzeltausch“), Präsenz im öffentlichen Leben (Öffentlichkeitsarbeit, regelmäßige Zeitung „Gemeindebrief“ und Homepage + facebook).
Einige Bauprojekte wurden umgesetzt: Renovierung des Gemeindesaals, Bau eines barrierefreien Zugangs zur Kirche, Kuh-Park „Kirche unter freiem Himmel“ als generationenübergreifender Spiel- und Begegnungspark, „Friedpark“ als Verbindung von traditioneller und veränderter Bestattungskultur
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