Zusätzlich Geld vom Bund für Gemeinden

Die Bagger rollen an: Die Investitionsprämie soll allen Gemeinden helfen, zusätzliche Projekte zu verwirklichen | Foto: Pixabay
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  • Die Bagger rollen an: Die Investitionsprämie soll allen Gemeinden helfen, zusätzliche Projekte zu verwirklichen
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FELDKIRCHEN (bek). Die Regierung hat die dafür benötigte gesetzliche Grundlage, das Bundesgesetz zur Förderung von kommunalen Investitionen, beschlossen. Es werden insgesamt 175 Millionen Euro zusätzliche Bundesmittel für kommunale Bauinvestitionen für heuer und 2018 zur Verfügung gestellt.
Für Kärnten stehen rund 11,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Geld für die Region

Die Investitionsprämie soll allen Gemeinden helfen, zusätzliche Projekte zu verwirklichen. Denn die Gemeinden können notwendige Bauvorhaben mithilfe des Bundes vorziehen. Die Aufträge helfen der regionalen Wirtschaft und sichern zudem Arbeitsplätze in der Region.
Das kommunale Infrastrukturprogramm der Bundesregierung soll einen wirtschaftlichen Impuls für alle Gemeinden auslösen, die Bauinvestitionen ankurbeln und weiteren Investitionen auslösen, die rund 8.500 neue Arbeitsplätze bringen.

Der Prämientopf

Jede Gemeinde bekommt einen eigenen Prämientopf, den sie durch Investitionsprojekte ausschöpfen kann (Schlüssel: 50 % abgestufter Bevölkerungsschlüssel, 50 % Bevölkerungszahl). Sollte eine Gemeinde ihre finanziellen Möglichkeiten nicht ausschöpfen, so fließen diese Beiträge zurück in einen „Strukturfonds“. Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent von zusätzlichen Investitionen und maximal zwei Millionen Euro pro Investitionsprojekt. Dabei sind mehrere Projekte pro Gemeinde möglich.

Stichtag 31. Dezember 2016

Wichtig ist beim Investitionsförderprogramm das Datum: Denn gefördert werden nur neue Projekte: Jene, die mit Stichtag 31. Dezember 2016 schon budgetiert waren und/oder wo bereits mit dem Bau begonnen wurde, erhalten keine zusätzlichen Gelder. Förderbar sind beispielsweise Investitionen in die Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen, Sportstätten, bauliche Maßnahmen für die Barrierefreiheit, den öffentlichen Verkehr und den sozialen Wohnbau.
Die Anträge können zwischen 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes eingereicht werden.

Infrastruktur stärken

"Die auf Initiative von Bundeskanzler Kern ermöglichten zusätzlichen Bundesmittel werden wir in Investitionen zur Modernisierung und Stärkung der Gemeindeinfrastruktur in Glanegg verwenden", meint der Glanegger Bürgermeister Guntram Samitz. "Damit können wir früher als geplant Projekte wie z.B. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung umsetzen."
"In Reichenau möchten wir die Investitionsprämie des Bundes für die Umrüstung des Schulgebäudes in Patergassen (NMS, Musikschule und Mehrzwecksaal) verwenden und von einer Stromdirektheizung auf eine Biomasse Nahwärmeversorgung umsteigen sowie die Barrierefreiheit im Gebäude herstellen", lässt Bgm. Karl Lessiak wissen.

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