Auch im Seniorenheim
Oberndorf führt im Rathaus Maskenpflicht wieder ein
Mund-Nasen-Schutzmasken müssen in Oberndorf im Rathaus und in den Seniorenwohnheimen Oberndorf und Bürmoos getragen werden. Weiters gibt es doch auch noch andere Regeln.
OBERNDORF. Aufgrund des derzeitigen Verlaufs der Covid-19-Pandemie muss beim Betreten des Rathauses der Stadtgemeinde Oberndorf wieder eine Mund-Nasen-Schutzmaske (MNS) getragen werden. Die Bevölkerung ist aufgerufen bei sämtlichen Terminen im Rathaus eine MNS-Maske zu tragen. Darauf wird an den Eingängen und auf der Website der Gemeinde hingewiesen.
„Die steigenden Fallzahlen an COVID-19-Erkrankten in ganz Österreich machen es notwendig die MNS-Maskenpflicht im Rathaus wieder einzuführen. Die Stadtgemeinde steht der Bevölkerung gegenüber in der Verantwortung das Ansteckungsrisiko bei einem Aufenthalt im Rathaus so gering wie möglich zu halten. Das Tragen einer Maske und das Einhalten eines Mindestabstandes von einem Meter sind die besten Mittel um Ansteckungen zu verhindern.“ Bürgermeister Georg Djundja
Auch in den Seniorenwohnheimen
Weiterhin gelten auch in den Seniorenwohnheimen Oberndorf und Bürmoos – diese werden im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Bürmoos von der Stadtgemeinde Oberndorf geführt – besondere Vorsichtsmaßnahmen. Besuche sind nur zwischen 13und 17 Uhr sowie auf den Bewohnerzimmern möglich. Außerdem ist vor jedem Betreten eines der beiden Häuser die Händedesinfektion und das Tragen einer MNS-Maske Pflicht.
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