Widerstand gegen die Staatsgewalt in Bürmoos
Am Dienstag, 08.03.2011 um 17:45 Uhr, sprang ein 20-jähriger Fußgänger aus dem nördlichen Flachgau in Bürmoos unmittelbar vor einen herannahenden Personenkraftwagen, wodurch der Lenker zum abrupten Abbremsen seines Wagens zur Verhinderung einer Kollision genötigt wurde. Der Fußgänger schlug anschließend mehrmals mit den Fäusten gegen die Front- und Seitenscheiben des angehaltenen Autos und beschimpfte lautstark die Insassen. Beim Einschreiten der alarmierten Polizeibeamten verhielt sich der augenscheinlich stark von Alkohol und Suchtmittel beeinträchtigte 20-Jährige vom Beginn der Amtshandlung äußerst aggressiv und beschimpfte die Exekutivbeamten lautstarke. Nach erfolgter Abmahnung das äußerst aggressive Verhalten gegenüber den einschreitenden Beamten einzustellen, erfasste der Alkoholisierte einen am Gehsteig befindlichen Polizeibeamten mit einem überraschenden Angriff an der Einsatzjacke und ließ sich rückwärts über eine Böschung fallen. Dabei trat er mit einem Bein gegen den die Böschung hinunterkollernden Beamten. Der Beamte stürzte dabei gegen eine Betonsäule eines Gartenzaunes und wurde im Bereich des Kopfes sowie an der linken Hand und des linken Unterschenkels verletzt. Der Beschäftigungslose konnte schlussendlich unter Anwendung von Körperkraft und Anlegen von Handfesseln überwältig werden. Der weiterhin renitente Festgenommene wurde nach kurzer ärztlicher Untersuchung im Krankenhaus Oberndorf von der zuständigen Sprengelärztin nach dem UBG in die Christian Dopplerklinik nach Salzburg eingeliefert. Der unbestimmten Grades verletzte Polizeibeamte wurde ambulant im Krankenhaus Oberndorf behandelt. Bereits vor diesem Sachverhalt hatte der Festgenommene mit einem ebenfalls alkoholisierten Begleiter einen auf dem Nachhauseweg befindlichen Passanten in Bürmoos grundlos tätlich angegriffen und mehrmals auf die Fahrbahn der Gemeindestraße gestoßen. Als er gegenüber den beiden Personen ankündigte die Polizei zu verständigen, versuchte ihm einer der beiden das Mobiltelefon zu entreißen. Dem Angegriffenen gelang es sich in Richtung seiner Wohnadresse abzusetzen.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Beschäftigungslose der zuständigen Staatsanwaltschaft sowie der Bezirksverwaltungsbehörde Salzburg-Umgebung zur Anzeige gebracht werden.
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