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Winterliche Fahrbahnverhältnisse erfordern immer Winterreifen

Wer auf Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch Probleme mit der Versicherung.  | Foto: Arbö
  • Wer auf Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch Probleme mit der Versicherung.
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Die situative Winterreifenplicht endet am 15. April. Auch wenn frühlingshafte Temperaturen vorherrschen, kann es sein, dass in manchen Regionen Winterreifen benötigt werden.

FLACHGAU. Langsam aber sicher muss sich der Winter doch geschlagen geben. Auch wenn die Sonne immer öfter vom Himmel scheint, ist es möglich, dass es in einigen höher gelegenen Teilen Österreichs noch zu Schneefällen kommt. Das kann bei Autolenkern, die bereits Sommerreifen aufgezogen haben, zu Problemen führen, wie Arbö-Verkehrsjurist Martin Echsel ausführt: „Das Ende der situativen Winterreifenpflicht bedeutet nicht automatisch, dass in keinem Fall mehr Winterreifen verwendet werden müssen. Auch außerhalb der vorgeschriebenen Zeit sind dann Winterreifen zu verwenden, wenn auf winterlicher Fahrbahn mit Sommerreifen das sichere Anhalten nicht möglich ist oder die Lenkerin oder der Lenker so langsam unterwegs sein muss, dass eine Verkehrsbehinderung besteht. Darüber hinaus kann mittels Verkehrszeichen oder Verordnung das Befahren von bestimmten Straßenabschnitten mit Winterreifen vorgeschrieben werden.“

Winterreifen bei Schnee und Eis

Wer auf Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch Probleme mit der Versicherung. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Schadensfall – der Anhalteweg verlängert sich mit Sommerreifen um das Vier- bis Fünffache – ist es nämlich möglich, dass die eigene Kaskoversicherung aussteigt. „Der Arbö empfiehlt, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen auch außerhalb der situativen Winterreifenpflicht nur dann zu fahren, wenn am Fahrzeug Winterreifen montiert sind oder mindestens zwei Schneeketten an den sommerbereiften Antriebsrädern angebracht sind. Letzteres ist aber nur bei einer durchgehend schnee- oder eisbedeckten Fahrbahn zulässig. Und wer noch nicht gewechselt hat, sollte noch zuwarten, bis stabile sommerliche Temperaturen gemessen werden“, so Martin Echsel abschließend.

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