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Gemeinde übernimmt Kosten für Kinderbetreuung

In Neumarkt werden Gebühren für Kindergarten, Krabbelstube und Schulkindbetreuung ab sofort von der Gemeinde übernommen. | Foto: Stadtgemeinde Neumarkt
  • In Neumarkt werden Gebühren für Kindergarten, Krabbelstube und Schulkindbetreuung ab sofort von der Gemeinde übernommen.
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Entlastung für Eltern, deren Kinder daheim bleiben: Neumarkt übernimmt Kinderbetreuungskosten in allen städtischen Einrichtungen.

NEUMARKT. Die Stadtgemeinde Neumarkt a übernimmt bis auf weiteres sämtliche Kinderbetreuungskosten in städtischen Einrichtungen wie Krabbelstube, Kindergärten und Schulen für Eltern, die ihre Kinder während der aktuellen Krise zu Hause betreuen müssen. Die Beiträge werden den Eltern im April nicht mehr vorgeschrieben, bezahlte Beiträge aus März aliquot für die Zeit seit dem Inkrafttreten der österreichweiten Corona-Maßnahmen gutgeschrieben. Der Erlass der Betreuungskosten betrifft die Eltern von rund 400 Kindern in den Einrichtungen der Flachgauer Stadtgemeinde, die vorerst für die Kosten von mehr als 25.000 Euro monatlich aufkommen wird.

Keine Inanspruchnahme, keine Kosten

“Wir wollen mit dieser Sofortmaßnahme jene Eltern finanziell entlasten, die sich nun rund um die Uhr zu Hause um ihre Kinder kümmern und damit einer Mehrfachbelastung durch Beruf im Home Office, Haushalt und Kinderbetreuung ausgesetzt sind”, erklärt Bürgermeister Adi Rieger. Die Betreuungskosten werden für sämtliche Kinder erlassen, die in der Krabbelstube Sighartstein, den Kindergärten Neumarkt und Sighartstein, der Schülerbetreuung in den Volksschulen Neumarkt und Sighartstein sowie der Mittelschule Neumarkt gemeldet sind, aber derzeit zu Hause betreut werden. Der entsprechende Beschluss seitens der Gemeindevertretung wird mit Beendigung der Ausgangsbeschränkung eingeholt.

Maßnahmen zur Entlastung rechtlich prüfen

Bei den wenigen Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und daher ihre Kinder in einer städtischen Einrichtungen betreuen lassen, müssen aus rechtlichen Gründen die Gebühren weiterhin eingehoben werden. "Für diese Betroffenen wollen wir uns aber ebenso eine Entlastung überlegen und prüfen, was hier rechtlich möglich ist", betont Rieger.
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