Handwerkerbonus seit 1. Juli in Kraft

- Albert Planitzer und Siebenhofer Hannes von der Fa. Ehrenreich in Tamsweg freuen sich über den Konjunktur-Impuls.
- hochgeladen von Peter J. W.
Arbeitsleistungen zur Wohnraumsanierung werden ab sofort durch den sogenannten „Handwerkerbonus“ gefördert. Vom Handwerkerbonus profitieren, laut Wirtschaftskammer Salzburg, Eigentümer und Mieter, wenn sie Rechnungen für die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung ihres Wohnobjektes auf das Konto ihres Handwerkers überweisen. Gefördert werden maximal 600 Euro pro Jahr.
Wie beantragen?
Anträge sind bei einer der Bausparkassenzentralen, bevorzugt per E-Mail einzureichen. Schon nach einer positiven Prüfung des Antrages erfolgt die Auszahlung der Förderung. Die Detailinfos mit dem Antragsformular gibt es auf www.handwerkerbonus.gv.at. Für die Förderaktion stehen heuer 10 Mio. Euro und nächstes Jahr 20 Mio. Euro zur Verfügung. Das sind rund 50.000 Förderfälle.
„Wir erwarten uns damit einen Impuls für die Gewerbe- und Handwerksbetriebe verbunden mit dem Anreiz, Professionisten zu beauftragen“, sagt der Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der WKS, Josef Mikl, „der Handwerkerbonus ist ein wichtiges Signal für mehr Beschäftigung, zur Stimulierung der Konjunktur und ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.“
Generell können auch mehrere Endrechnungen in einem Förderantrag zusammengefasst werden. Eine Anonymisierung der personenbezogenen Daten der Förderwerber sei laut WKS sichergestellt, es gebt lediglich eine Auswertung zu statistischen Zwecken.
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