Wenn man nicht mehr über sein eigenes Leben bestimmen kann ...

Man sollte frühzeitig bekanntgeben, von wem man im Ernstfall vertreten werden möchte. | Foto: panthermedia_net - leaf
  • Man sollte frühzeitig bekanntgeben, von wem man im Ernstfall vertreten werden möchte.
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BEZIRK. Zu einem sehr wichtigen Vortrag, dessen Thema alle betrifft, lädt das SozialService Freistadt unter Leitung von Geschäftsführerin Renate Leitner. Es geht um Vorsorgevollmacht, Angehörigenvertretung und Patientenverfügung. Termin: Freitag, 2. März, um 18.30 Uhr in der Brauerei Freistadt (Keller). Als Expertin konnte
Barbara Schilcher gewonnen werden. Jeder möchte selbst über sein eigenes Leben bestimmen. Was ist, wenndas nicht mehr möglich ist? Was passiert, wenn man geistig nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen? Was passiert, wenn man die alltäglichen Geschäfte ncht mehr selbstständig erledigen kann?
Eine Vorsorgevollmacht etwa dient dazu, für den Fall einer Behinderung oder Krankheit in Zukunft rechtzeitig vorzusorgen. Sie wird erteilt, solange der Vollmachtgeber noch handlungs- und geschäftsfähig ist. Es sollte sich also jeder schon beizeiten Gedanken machen, were ihn bei Behörden oder in allen anderen Angelegenheiten wie Banken oder Gesundheitsangelegenheiten vertritt. Nähere Informationen zu diesem Vortrag und Thema gibt e unter 07942 / 77778 oder sozialservice.at

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Das Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelt
Damit Arbeitskraft und Unternehmen zusammenpassen

Jene zusammenzubringen, die bestens zusammenpassen, nennt man ein gelungenes „Matching“. Ob dies nun Lebenspartner/Partnerinnen sind oder – davon ist hier die Rede – Arbeitskraft und Unternehmen. Die Vermittlerrolle nimmt dabei das Arbeitsmarktservice (AMS) ein. Wie gelingt dieses Matching möglichst optimal?Es gelingt dann, wenn die Beteiligten möglichst präzise wissen und sagen können, was und wen sie brauchen. Für mich als Jobsuchenden heißt das, mir die Stellenausschreibung genau anzusehen,...

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