Falsches Bein amputiert
Ärztin wegen tragischen Behandlungsfehlers vor Gericht
FREISTADT, LINZ. Am Mittwoch, 1. Dezember, steht eine 43-jährige Ärztin vor dem Landesgericht Linz. Ihr wird vorgeworfen, am 18. Mai als visitierende Ärztin und ausführende Chirurgin am Klinikum Freistadt vor einer Operation eine unzureichende Abklärung mit den vorhandenen Krankenunterlagen und der Fotodokumentation vorgenommen zu haben. Dadurch sei bei einem 82-jährigen Patienten fälschlich das rechte Bein für den chirurgischen Eingriff markiert worden. Danach soll die Ärztin mangels Nachkontrolle auch bei der Abarbeitung der OP-Sicherheitscheckliste ihren Fehler nicht bemerkt habe. In der Folge sei ohne medizinische Indikation der rechte Oberschenkel amputiert worden. Aufgrund der mittelschweren Demenzerkrankung des Patienten soll keine ausreichende Rücksprache mit diesem möglich gewesen sein. Der Strafrahmen für das Vergehen der grob fahrlässigen Körperverletzung beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
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