Betrug in Freistadt
LKA legt nächste Woche so richtig mit Ermittlungen los
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- Foto: panthermedia/Heiko Küverling
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FREISTADT, LINZ. Wie berichtet, hat der Regionalverein Mühlviertler Kernland im September 2024 die seit 2008 tätige Geschäftsführerin aufgrund schwerwiegender Vorwürfe entlassen. Nach umfangreichen internen Ermittlungen erstattete der Verein gegen die Beschuldigte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Linz. Die Vorwürfe lauten auf schweren Betrug, Untreue und Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft hat das Landeskriminalamt (LKA) mit den weiteren Untersuchungen beauftragt.
Ermittlungsdauer hängt von der Verdächtigen ab
In der nächsten Woche wird das LKA so richtig loslegen, wie Chefinspektor Gerald Sakoparnig, Bereichsleiter Betrug, bestätigt. Der Mühlviertler, der über jahrzehntelanges Know-how verfügt, kann noch nicht abschätzen, wie lange die Ermittlungen dauern werden. "Das hängt in hohem Maße von der Verdächtigen selbst ab", sagt Sakoparnig. "Zeigt sie sich kooperativ oder nicht? Wenn sie zum Beispiel ein Geständnis ablegt, brauchen wir zahlreiche Zeugen womöglich gar nicht erst einzuvernehmen."
Jahrelang Vertrauen entgegengebracht
Die Unterlagen, die seine Abteilung von der Staatsanwaltschaft übermittelt bekam, sind jedenfalls sehr umfangreich. Warum das kriminelle Verhalten der Verdächtigen, für die die Unschuldsvermutung gilt, so lange nicht aufgefallen ist, führt Sakoparnig auf das Vertrauen hin, das ihr jahrelang entgegengebracht worden war. "Und sie dürfte ihr Leben während der ganzen Zeit unauffällig weitergeführt haben."
Bei 300.000 Euro steigt Strafausmaß
Nach der Entlassung der Geschäftsführerin hatte der Vereinsvorstand unter Obmann Fritz Robeischl aus Pregarten ein Steuerberatungsunternehmen mit der Erhebung des potenziellen Schadensausmaßes ab dem Jahr 2018 beauftragt. "Wenn wir Hinweise haben, dass es auch davor schon Ungereimtheiten gegeben haben könnte, werden wir uns selbstverständlich auch die Jahre vor 2018 anschauen." Sollte sich die Schadenssumme, die derzeit noch nicht feststeht, auf mehr als 300.000 Euro belaufen, steigt das Strafausmaß. Dann droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
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