Zwischen den Mühlen
7 Monate bedingt: Bei der Bezirksbehörde ist man über das Urteil gegen Bernhard Klein äußerst bestürzt.
¶FREISTADT (red). Der stellvertretende Bezirkshauptmann und Gewerbereferent Bernhard Klein musste sich kürzlich vor dem Landesgericht Linz wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Er soll einen Mühlenzubau in Pregarten trotz fehlender Genehmigung nicht geschlossen haben. Bei der Verhandlung wurde Stellungnahmen von Bürgermeistern verlesen, die sich mit Klein solidarisierten.
Urteil: Sieben Monate bedingt
Der ehemalige Vorgesetzte vertrat die Auffassung, dass Klein durch die Verfassung verpflichtet gewesen sei, vor einer Schließung gelinderte Mittel zu prüfen. Doch das nützte alles nichts: Bernhard Klein wurde zu sieben Monate bedingt verurteilt. Das Urteil ist übrigens noch nicht rechtskräftig. Bernhard Klein: „Ich werde Nichtigkeitsbeschwerde einlegen.“
„Bernhard Klein wurde in den letzten Jahren mit vielen Vorwürfen und Anzeigen vor allem der Firma Backaldrin, einer Mitbewerberin von Pfahnl, konfrontiert. Von diesen Anzeigen blieb der Vorwurf übrig, er habe vor vier Jahren zeitgleich mit der Durchführung eines gewerberechtlichen Genehmigungsverfahrens die Mühle nicht mit Bescheid geschlossen, sondern nur eine Verfahrensanordnung und Verwaltungsstrafen erlassen. Bernhard Klein hat mit Vertrauen auf eine damals geübte Praxis versucht, zu vermitteln und einen Konsens zu finden“, erklärt der neue Be-zirkshauptmann und jetzige Chef des Gewerbereferenten, Alois Hochedlinger.
Erst nachträglich angezeigt
Bernhard Klein dazu: „Das Gericht vertrat in seinem aktuellen Urteil die Ansicht, dass die Berufung auf eine geübte Praxis und der Versuch, einen Konsens zu erreichen, nicht zu berücksichtigen seien, obwohl ich das Verfahren mit einem immer noch rechtskräftigen Genehmigungsbescheid abgeschlossen habe.“ Dazu kommt, dass der Mühlenstreit erst nach dem Lösungsversuch Kleins und dem Genehmigungsbescheid entbrannte und erst nachträglich angezeigt wurde. Hochedlinger: „Für Bernhard Klein, der in der äußerst belastenden Lage war, zu entscheiden, ob die Mühle bis zur Genehmigung weiterlaufen kann oder stillgelegt wird, ist das Urteil menschlich schwer nachzuvollziehen.“ Da Bernhard Klein im Bezirk als zuverlässiger und sozial sehr engagierter Beamter anerkannt ist, hat er nach dem Urteil viele Solidaritätskundgebungen erhalten. „Uns ist auch bekannt, dass es aufgrund des Anlassfalles Bestrebungen gibt, die gesetzlichen Regelungen für Schließungsverfahren zu ändern. Bernhard Klein hilft das allerdings nach dem aktuellen Urteil nichts mehr. Er wird aber auf jeden Fall bei uns tätig bleiben“, sagt der Bezirkshauptmann.
Hinweis: Leserbriefe zu diesem Thema finden Sie in der akutellen Ausgabe der BezirksRundschau Freistadt auf Seite 23. Foto: Pfahnl
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.