ÖGK führt Selbstbehalte ein
Ab 1.Juli bei planbaren Krankentransporten

- Ab 1. Juli 2025 gibt es bei planbaren Krankentransporten moderate Selbstbehalte.
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- hochgeladen von Carmen Rienzner
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) reagiert auf die stark gestiegene Zahl an Krankentransporten und führt ab 1. Juli 2025 sozial verträgliche Kostenanteile für planbare Fahrten ein.
KÄRNTEN. Versicherte, die regelmäßig zu planbaren Behandlungen wie Therapien gebracht werden, zahlen künftig einen geringen Eigenanteil. Für Fahrten ohne Sanitäter*in, etwa mit einem Taxi oder Fahrtendienst, beträgt der Kostenanteil 7,55 Euro. Für Transporte mit sanitätsdienstlicher Begleitung, etwa in einem Tragsessel oder liegend, fallen 15,10 Euro an.
Ausnahmen für bestimmte Gruppen
Von der neuen Regelung ausgenommen sind alle Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind. Auch Kinder, sowie medizinisch notwendige Fahrten, etwa zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse, bleiben kostenfrei. Zusätzlich gibt es eine jährliche Obergrenze. Maximal 28 Fahrten pro Person sind kostenpflichtig. Rettungs- und Notarzttransporte, bei denen rasche medizinische Hilfe notwendig ist, sind nicht von der Regelung betroffen. Diese zeitkritischen Einsätze bleiben weiterhin vollständig kostenfrei.
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