ÖGB erkämpft Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit!
In den letzten Monaten hatte der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) mehrfach auf einen Rechtsanspruch für die Sonderbetreuungszeit gepocht. Bisher galt: Wenn die Schule oder der Kindergarten geschlossen wurde beziehungsweise nur eingeschränkt unterrichtet werden konnte und die Eltern somit für die Betreuung des Kindes sorgen mussten, konnte eine dreiwöchige Sonderbetreuungszeit vereinbart werden – diese war aber gesetzlich nicht verankert und dadurch vom Goodwill des Arbeitgebers abhängig.
Rechtsanspruch erzielt
Der Einsatz und vehemente Druck des ÖGB hat sich ausgezahlt: Die Regierung hat eingelenkt und der Rechtsanspruch kommt. Der Antrag beinhaltet den Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit bei voller Kostenübernahme durch den Bund (bisher hatten sich Arbeitgeber und Bund die Kosten zu jeweils 50 Prozent aufteilen müssen). Außerdem soll die Sonderbetreuungszeit bis Juni 2021 verlängert und auf vier Wochen ausgedehnt werden.
„Die Krise zeigt ganz besonders die Schwachstellen im Angebot von Kinderbildung, Betreuung und Pflege auf, hier braucht es flächendeckend Verbesserungen. Die Corona-Krise darf für Frauen nicht zum Rückschritt in längst überwundene Rollenbilder führen. Es reicht. Wir schreiben das Jahr 2020! Frauen haben ein Recht auf ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben mit guter Bezahlung! Und das ist kein Kampf der Frauen allein, dafür kämpfen wir alle miteinander als Gewerkschaftsbewegung“, so FSG Vorsitzender Kamerrat Werner Müller.
Der ÖGB startete eine Online-Kampagne, die von zahlreichen Eltern und Befürwortern unterstützt wurde. Viele Eltern haben ihren Urlaub bereits in der ersten Lockdown-Phase aufbrauchen müssen und stehen nun mit der Betreuung der Kinder vor großen Herausforderungen.
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