Abkassieren mit Abwasser ist den Gemeinden verboten
Um ihre notleidenden Kassen aufzufüllen, werden viele NÖ Städte und Gemeinden mit Beginn des neuen Jahres 2014 die Gebühren für Kanal und Abwasser wieder kräftig erhöhen. Diese Mehreinnahmen müssen allerdings zweckgebunden für den Betrieb der technischen Anlagen bzw. entsprechende Investitionen oder Rücklagen verwendet werden. Keinesfalls dürfen die Kommunen mit den angehobenen Kanal- und Abwassergebühren ihre allgemeinen Budgetlöcher stopfen, macht der Rechnungshof in seinem jüngsten Prüfbericht über die Gemeindefinanzen aufmerksam.
Stein des Anstoßes war der Einblick in die Gebarung der beiden Weinviertler Städte Stockerau und Mistelbach, bei der die Rechnungsprüfer aufgedeckt haben, dass "Überschüsse aus dem Abwasserhaushalt nicht für abwasserspezifische Angelegenheiten verwendet worden sind, sondern dem allgemeinen Haushalt zugeführt wurden." Das aber widerspreche der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes und komme im Ergebnis der "Einhebung einer Steuer ohne entsprechende Rechtsgrundlage" gleich, kritisiert der Rechnungshof scharf. (mm)
http://www.rechnungshof.gv.at
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