Treffen der Finanzdienstleister
Symposium der Finanzberater in Graz

  • Fachgruppenobmann Hannes Dolzer mit Stefanie Ruis, Roland Dämon, Joachim Hacker, Karl Machan und Richard Wagner (alle von der Finanzmarktaufsicht) und Obmannstellvertreter Markus Kohlmeier (v.l.)
  • Foto: Frankl
  • hochgeladen von Fabian Prettner
 

Am Freitag, den 24. September, war das MP09 Pachleitner Center in Graz Austragungsort des jährlichen Symposiums der steirischen Finanzdienstleister. Thema waren die rechtlichen Aspekte in der Versicherungsvermittlung.

GRAZ. Die Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Steiermark ist die rechtliche Interessensvertretung für Berufe wie Vermögensberater, Wertpapier- und Bausparvermittler. Auf ihrem jährlichen Symposium geht es um neue Entwicklungen in der Branche, Fort- und Weiterbildung in einem komplizierten rechtlichen Feld.

Neuigkeiten und Beschlüsse

Hannes Dolzer, österreichweiter Fachverbands- und steirischer Fachgruppenobmann, sprach über rechtliche Neuerungen und Ideen für die Branche auf europäischer Ebene und deren Aus. So lehnt die Interessensvertretung etwa eine Zinsobergrenze auf Kredite kategorisch ab: "Eine solche Obergrenze würde die freie Marktwirtschaft behindern." Möglichst umsetzbare rechtliche Rahmenbedingungen und lebbare Vorschriften seien für die Branche wichtig. Auch Einschränkungen wie ein Provisionsverbot wären ein Nachteil.

Finanzmarktaufsicht und rechtliche Fallstricke

Die österreichische Finanzmarktaufsicht referierte zu rechtlichen und technischen Neuerungen in der Sparte. Kernthema der Veranstaltung waren aber die Vorträge zum Thema der Versicherungsvermittlungen und den in diesem Bereich auftretenden rechtlichen Besonderheiten. Jurist Roland Weinrauch meint etwa: "In der Praxis ist es unerlässlich zu wissen, was ich im Bereich der Versicherungsvermittlung beachten muss, um keine verwaltungsrechtlichen Normen zu verletzen und mir somit keine Probleme einzuhandeln." Angesprochen wurden etwa Fälle bei denen Versicherungen nicht zahlungspflichtig seien, wie etwa bei schweren Straftaten durch den Versicherten. Auch widerrechtliche Vertragsklauseln und das Vermeiden der Beraterhaftung waren wichtige Punkte. So können etwa Schadenersatzansprüche vermieden werden. Damit werden die Teilnehmer für die nächsten Jahre gut gerüstet.

Weitere Beiträge zu den Themen

Symposiumhannes dolzerRoland WeinrauchFinanzmarktaufsichtFinanzdienstleister

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zum Inhalt

Aktuelle Themen

GewinnspielKinderAusstellungNaturGalerie Sommer Kunst HandelGrazMalereiSteiermarkBildergalerieBundesligaSK SturmZeitgenössische Kunst

Meistgelesene Beiträge