Strafbare WhatsApp-Chats
25-Jähriger der NS-Wiederbetätigung beschuldigt

Am 5. April wird vor dem Landesgericht Wels ein Fall von nationalsozialistischer Wiederbetätigung verhandelt. | Foto: Team Fotokerschi.at/Kerschbaummayr
  • Am 5. April wird vor dem Landesgericht Wels ein Fall von nationalsozialistischer Wiederbetätigung verhandelt.
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Am 5. April muss sich ein 25-Jähriger wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung am Landesgericht Wels verantworten.

WELS, WEIBERN. Das Verbrechen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung soll zwischen dem 17. Mai und dem 2. Juni 2022 in Weibern und andernorts passiert sein. "Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe auf WhatsApp eine Konversation geführt, die im Sinne des 3g-Verbotsgesetzes strafbar wäre. Er habe auch Inhalte auf WhatsApp gepostet, die ebenfalls nach dem 3g-Verbotsgesetz strafbar wären", erläutert Wolfgang Brandmair von der Medienstelle des Landesgerichtes Wels. Das 3g-Verbotsgesetz tritt dann in Kraft, wenn sich "wer sich auf andere Art im nationalsozialistischen Sinne betätigt", also zum Beispiel die NS-Zeit glorifiziert, erklärt Brandmair. 

Blechpolizist mit "zwei-Finger-Bart"

"Die Juden sie kommen – wo sans denn?", soll der Beschuldigte auf WhatsApp jemandem geschrieben haben, erläutert der Mediensprecher. "Bei der Hausdurchsuchung bei ihm in der Wohnung hat man einen lebensgroßen Blechpolizisten mit aufgemalten "zwei-Finger-Bart", das ist der Hitlerbart, gefunden", kommt erschwerend hinzu. Der Angeklagte ist 1999 geboren und bisher noch nicht vorbestraft. "Ein bis zehn Jahre ist der Strafrahmen. Dass er am Gericht noch nichts gehabt hat, ist sicher ein Milderungsgrund", so Brandmair.

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