Pädophile Pornografie
50-Jähriger soll Minderjährige missbraucht haben
Ein 50-Jähriger muss sich am 2. April am Landesgericht Wels unter anderem wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs und des Vergehens der pornografischen Darstellung Minderjähriger verantworten. "Der Erstangeklagte ist wegen so etwas bereits einmal verurteilt worden", weiß der Mediensprecher des Landesgerichts Wels.
WELS, HAIBACH, FREISTADT, AMSTETTEN. "Verbrechen des sexuellen Missbrauchs, Vergehen der geschlechtlichen Nötigung, Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger unter anderem am 16. April 2007, zwischen Ende 2012 bis 1. August 2021 unter anderem in Amstetten, Freistadt, Haibach ob der Donau und andernorts": So werden im Verhandlungsspiegel des Landesgerichts Wels die Taten, die dem 50-Jährigen vorgeworfen werden, beschrieben.
"Berührungen, Betastungen und Aufforderungen"
"Der Angeklagte hat eine Lebensgefährtin. Sie hat zwei Kinder und einem dieser zwei Kinder – nämlich der minderjährigen Tochter – soll er sich sexuell genähert haben: Berührungen, Betastungen und Aufforderungen, Geschlechtsverkehr durchzuführen. Das ist aber letztlich gescheitert, weil sich die Minderjährige geweigert hat", erzählt Wolfgang Brandmair von der Medienstelle des Landesgerichts Wels. "Weiters soll er die Minderjährige und auch andere aufgefordert haben, Videos von sich selber bei sexuellen Handlungen zu machen." Teilweise ist der Plan des Beschuldigten auch aufgegangen.
Mutter auf Seite des Beschuldigten?
Dem nicht genug, habe er die Minderjährige aufgefordert, bei der kontradiktorischen Einvernahme vor Gericht falsch auszusagen. "Er und die Lebensgefährtin sollen die Minderjährige noch genötigt haben, dass sie ein Schriftstück unterschreibt, das den Angeklagten entlastet", führt der Mediensprecher aus. Dem Erstangeklagten werden insgesamt acht verschiedene Delikte vorgeworfen, teilweise wiederholt, teilweise mehrfach. Der Zweitangeklagten werden zwei Delikte vorgeworfen, die Nötigung und die Vergehen der Bestimmung zur Fälschung eines Beweismittels. "Auf den schweren sexuellen Missbrauch steht ein Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren und bei der Nötigung ist der von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 720 Tagessätzen Geldstrafe".
Wie ist die Sache aufgeflogen?
Das Mädchen dürfte offenkundig Betreuern gegenüber den Missbrauch angegeben haben. "Dann dürfte sie genauer befragt worden sein und so ist das Ganze aufgekommen", meint Johannes Huber von der Medienstelle des Landesgerichts Wels. Der Beschuldigte ist bis dato (22. März) nicht geständig.
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