Aktionstag der Bäuerinnen im Alkovner Bauernladen
EFERDING. Anlässlich des Welternährungstages und Weltlandfrauentages organisierten die Bäuerinnen des Bezirkes Eferding einen Aktionstag. Der Alkovner Bauernladen wurde in einen Frühstücksladen umfunktioniert. Die Bäuerinnen bereiteten ein regionales und nachhaltiges Frühstücksbuffet, mit Produkten von bäuerlichen Kleinproduzenten, vor. Handgemachte Leckerbissen zeichneten das Buffet aus. Die Bäuerinnen informierten die Gäste zudem rund um das Schwerpunktthema „Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum“.
Mindesthaltbarkeitsdatum: Mindestens haltbar bis …
Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt Folgendes aus: Bis zu welchem Zeitpunkt garantiert der Hersteller eines Lebensmittels, dass dieses seine spezifischen Eigenschaften behält. Das bedeutet, dass die Ware bei richtiger Lagerung und ungeöffnet bis zum Mindesthaltbarkeits-datum garantiert in Ordnung sein muss. Lebensmittel können aber auch nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar sein.
„Hier gilt es, die eigenen Sinne einzusetzen: Beim Anschauen kann das Produkt auf seine typische Farbe und die Unversehrtheit der Verpackung geprüft werden. Dann sollte man da-ran riechen, ob das Lebensmittel seinen typischen Geruch hat und natürlich kosten, ob das Lebensmittel seinen typischen Geschmack hat.
Verbrauchsdatum: „Zu verbrauchen bis …“
Das Verbrauchsdatum ist jene Frist, bis zu der ein Lebensmittel verbraucht werden soll, da schlimmstenfalls die Gefahr einer Lebensmittelvergiftung droht. Das gilt bei besonders leicht verderblichen Waren wie rohes Faschiertes, Frischfleisch, frische Fische, rohes Geflügel, Knochen oder Rohmilch. Daher ist es bei diesen Produkten besonders wichtig, die empfoh-lene Lagerung einzuhalten.
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