Kastrationspflicht auch für Bauernkatzen
Ab sofort müssen Freigängerkatzen kas-triert werden. Bauern sehen Probleme bei Zuordnung.
BEZIRKE (jmi). Katzenbesitzer werden es wohl schon wissen: Mit 1. April trat die neue Katzenkastrationspflicht in Kraft. Wenn die Tiere regelmäßig ins Freie dürfen, so müssen die Besitzer sie nun kastrieren. Somit soll vor allem unliebsamen Nachkommen ein Leben im Tierheim erspart, zudem das Problem von streunenden Katzen vermindert werden. Die Pflicht besteht in Österreich schon seit 2005, ausgenommen waren dabei Katzen in bäuerlicher Haltung. "Der Begriff der 'bäuerlichen Haltung' war im Gesetz nicht klar definiert. Somit kam es immer wieder zu Widersprüchen. Von Anfang an waren damit aber alle Halter von freilaufenden Katzen gemeint", erklärt Dieter Deutsch, Tierschutzombudsmann von Oberösterreich.
"Einfacher in der Theorie"
"Es geht nicht darum, einer Berufsgruppe, in diesem Fall den Landwirten, etwas sozusagen aufs Auge zu drücken. Deshalb ist es uns auch wichtig, uns mit der Landwirtschaftskammer zusammenzuschließen. Dadurch sollen auch keine Fronten in Oberösterreich aufkommen." Im Vergleich: Die neue Regelung sorgte in Salzburg bereits für große Empörung unter den Landwirten. "Im Grunde hat sich ja nichts geändert – nur war die Schreibweise verwirrend. Mein Ziel ist es, auch dies in den Medien der Landwirtschaftskammer publik zu machen", so Deutsch. Skeptisch sieht die Pflicht Martin Dammayr, Obmann der Bezirksbauernkammer Grieskirchen: "Das hört sich in der Theorie einfach an, aber die Durchführung stelle ich mir sehr schwierig vor. Das Problem sind nicht die Katzen am Bauernhof, sondern jene, die ausgesetzt werden und dann zu den Bauernhöfen kommen. Wie ist es feststellbar, wem diese Katzen dann gehören?"
Zum Wohle der Tiere
Edith Lanz, Tierärztin in Peuerbach, erklärt: "Das Kastrieren ist auf jeden Fall eine wichtige Sache. Eine Katze hat bis zu drei Würfe mit jeweils etwa vier Katzenwelpen pro Jahr. Durch die Kastration wird das Tier zudem ausgeglichener und ruhiger. Die Übertragung von Krankheiten wie Katzenseuche oder -schnupfen wird vermindert, da die Tiere weniger weit auf Streifzüge gehen." Damit verringert sich auch die Verletzungsgefahr durch Kontakt mit fremden Tieren. Der Markierungsdrang bei Katern wird zum Großteil unterbunden. Bei Weibchen wird verhindert, dass sie rollig werden. Für die meisten Katzenbesitzer ist die Kastration ihres Vierbeiners bereits fester Bestandteil. "Es gibt auch viele Landwirte, die diese Maßnahme ernst nehmen. Wir haben etliches Klientel, das zu uns kommt, um die Katzen kastrieren zu lassen", so Lanz. Von der Kastrationspflicht sind reine Wohnungskatzen sowie Katzen, die zur Zucht verwendet werden, weiterhin ausgenommen. Besonders Besitzer von letzteren werden sich in Zukunft mehr mit der Behörde auseinandersetzen müssen. "Was jetzt kommt, ist sowohl ein Zusatzaufwand für Katzenbesitzer als auch für die Behörde", so Franz Gruber, Amtstierarzt in Grieskirchen.
"Verursacht Mehraufwand"
"Das neue Gesetz sieht vor, dass man Katzenwürfe in der Bezirkshauptmannschaft anmelden muss. Sechs Monate nach dieser Anmeldung muss ein Sachzuständiger der Behörde dies kontrollieren. Das ist auf jeden Fall ein Mehraufwand", so Gruber. "Das große Ziel ist, die Streunerkatzen zu vermindern. Meiner Meinung wird dies wohl durch die Gesetzesänderung nicht geschehen." Damit es weniger Streunerkatzen gibt, bestehen in Oberösterreich verschiedene Kastrationsprojekte, die in Zusammenarbeit von Tierheimen, Tierschutzvereinen und dem Land OÖ durchgeführt werden. Dabei stellt das Land eine Pauschale zur Verfügung, mit der Streuner gechipt, kas-triert und von Parasiten befreit werden. In Grieskirchen und Eferding ist derzeit noch nichts geplant.
Kommentar: Wo bleiben die Kastrationsprojekte?
Tierliebe fängt bekanntlicherweise zuhause an. Und jedem Katzenbesitzer dürfte es klar sein, dass die notwendige Kastration des Vierbeiners darunter fällt. Durch die neue Verordnung muss nun jeder Tierhalter dieser Pflicht nachkommen. Das ist auch gut so. Unliebsamen Nachwuchs – der in weiterer Folge oftmals ertränkt, erschlagen oder einfach ausgesetzt wird – gibt es somit nicht mehr. Auf viele Landwirte kommt aber ein großer Aufwand zu, denn auf Bauernhöfen tummeln sich oftmals nicht nur ein oder zwei Katzen. Aktionen und Projekte zur Katzenkastration stehen in anderen Bezirken bereits an der Tagesordnung. Die Maßnahme ist für Eferding und Grieskirchen nicht nur sehr willkommen, sondern auch notwendig. Damit könnte das eigentliche Problem, die Streunerkatzen, letztendlich viel besser eingedämmt werden.
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.