Mauerbau führt zu Streit in Aistersheim

- Die Mauer soll Eindringen von Wasser verhindern.
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Jahrelanger Rechtsstreit um Bau einer 60 Zentimeter hohen Stützmauer bewegt Aistersheim.
AISTERSHEIM (jmi). Um sich vor Wasser zu schützen, das bei stärkeren Regenfällen über eine anliegende Schotterstraße bis in den Keller geflossen ist, beschlossen Martin und Margit Wachutka, den Kellerschacht und das umliegende Gelände ihres Grundstückes etwas zu erhöhen. Dafür sollte eine 60 Zentimeter hohe Stützmauer gebaut werden. Um die nachbarliche Schotterstraße während der Bauzeit nutzen zu dürfen, suchten die Wachutkas bereits 2016 erste Gespräche mit Familie Birnleitner. Diese lehnten die mündlichen und schriftlichen Ansuchen ab. Über einen Zeitraum von zwei Jahren wurden vom Bürgermeister, dem Gemeinderat und vom Oö. Landesverwaltungsgericht Bescheide auf Grundlage des § 15 der Oö. Bauordnung (Benützung fremder Grundstücke und baulicher Anlagen) erlassen.
"An alle Gesetze gehalten"
„Wir haben uns an alle Gesetze gehalten. Dabei mussten wir etwa auch zwei Angebote von Baufirmen einbringen: Aus diesen ging hervor, dass die Alternativen doppelt so viel gekostet hätten. Die Schotterstraße wäre durch die Nutzung während der Bauzeit nicht wirklich verschlechtert worden – #+und somit zumutbar gewesen. Daher wurde der Bescheid auf Benützung der nachbarlichen Straße erlassen“, erzählt Margit Wachutka. Die Arbeiten zu Baubeginn wurden jedoch erschwert, denn kurz davor wurde auf der Schotterstraße ein 25 Meter langer Maschendrahtzaun entlang der geplanten Mauer errichtet. Zudem wurde ein Tieflader auf die Schotterstraße gestellt. Unterstützung erhielten die Wachutkas von Gemeindemitgliedern, die selbst zur Schaufel griffen und mitarbeiteten. „Es ist nur um die Benützung dieses Weges gegangen. Die Benützung dauerte insgesamt zwei Stunden. Ein Lkw ist dort eben nur kurzzeitig gestanden, von dem Teile verladen worden sind. Die andere Benützung mittels Bagger ist eh verhindert worden – da wurde dann händisch geschaufelt“, so Bürgermeister Rudolf Riener.
"Betrifft das Forstgesetz"
Auf Nachfrage der BezirksRundschau erklärt Karl Arthur Birnleitner: „Ich war nie gegen die Mauer. Es geht mich auch nichts an – ich akzeptiere fremdes Grundeigentum und verlange auch, dass unser Grundeigentum akzeptiert wird.“ Für ihn sei diese Angelegenheit nicht Sache von Bürgermeister oder Gemeinderat, sondern betreffe das Forstgesetz. „Die Sache ist die: Dort ist eine Ein- und Ausfahrt für eine unserer wichtigsten Land- und Großflächen mit 60 Hektar Wald und 12 Hektar Acker und Obstgärten. Hier hat sich bei mir die Angst eingestellt, dass durch den Bau einer Betonmauer unmittelbar an der Grenze dieses Weges die Qualität der Ein- und Ausfahrt verschlechtert wird und dass man in Zukunft hier Problemen entgegensehen könnte“, so Birnleitner.
Er betont, dass man sich hierbei noch in einem laufenden Verfahren befinde und die höchstgerichtliche Entscheidung noch ausstehe: Die Akte wurde dem Verwaltungsgerichtshof in Wien vorgelegt. "Aufgabe eines Bürgermeisters wäre hier in solchen Situationen auch, so lange daran zu arbeiten, dass eine gute Lösung herauskommt – auch wenn es mühsam ist", wünscht sich Birnleitner.
Kosten für die Gemeinde
Das sieht Ortschef Riener nicht so: „Ich glaube, es ist hier alles sehr ordnungsgemäß abgehandelt worden. Wir haben als Gemeinde in den vergangenen zwei, drei Jahren gerichtlich alles Mögliche investiert. Die Aufschiebewirkung ist Birnleitner aberkannt worden, der Bescheid konnte umgesetzt werden. Und dies ist auch gemacht worden." Riener betont auch die Folgen für die Gemeinde: „Was ich negativ finde, ist, dass wir alle miteinander zahlen müssen – der Gemeinde entstehen dadurch ebenfalls Rechtskosten, indem wir Bescheid ausstellen und Schriften verfassen mussten. Dieses Geld hätte ich lieber anderweitig in der Gemeinde genutzt.“
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