Urteil nicht rechtskräftig
Mordversuch: Elf Jahre Haft für Grieskirchnerin
Weil eine 31-Jährige aus dem Bezirk Grieskirchen versucht haben soll, ihren Partner mit einem Schnitt in den Hals zu ermorden, wurde sie am Mittwoch zu elf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
BEZIRK GRIESKIRCHEN, WELS. Am 28. Oktober vor einem Jahr setzte die Grieskirchnerin ihrem ehemaligen Partner das Messer an den Hals und versuchte, ihn mit einem Schnitt zu töten. Der Mordversuch blieb erfolglos: Der 35-jährige Mann konnte sich befreien und flüchtete zu den Nachbarn, danach wurde er in ein Krankenhaus eingeliefert.
Zu Falschaussage gezwungen
Für diese Tat musste sich die 31-Jährige nun vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Wels verantworten. Sie sei zum Tatzeitpunkt zwar alkoholisiert gewesen, jedoch zurechnungsfähig, so betont Richterin Gerlinde Hellebrand. Das Urteil fiel am Nachmittag des 19. Oktober: Elf Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes und Anstiftung zur falschen Beweisaussage. Nach der Tat soll die Frau ihr Mordopfer nämlich sogar noch dazu verleitet haben, falsch als Zeuge auszusagen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Angeklagte ist "empathielos"
Der Staatsanwalt sprach in seinem Schlussplädoyer von einem "glasklaren Tötungsversuch", wie der ORF berichtet. Die Beziehung des Paares soll er als toxisch und die Angeklagte als empathielos beschrieben haben. Indes verwies die Verteidigerin auf die schwierige Lebenssituation der Angeklagten und ihre von Gewalt geprägten Beziehungen. Mit fast einem Jahr in Untersuchungshaft und der Trennung von ihren Kindern habe die 31-Jährige ihre Strafe bereits erhalten, so die Verteidigerin laut ORF.
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