Zündeln und Rauchen verboten
Neues Waldbrand-Gesetz in Grieskirchen & Eferding
Seit 2. Juni gilt eine neue Waldbrandschutz-Verordnung in den Bezirken Grieskirchen und Eferding. Zündeln und Rauchen ist demnach verboten und kann bei Verstoß eine Freiheitsstrafe zu Folge haben.
BEZIRKE. Die neue Waldbrandschutz-Verordung besagt, dass „in den Waldgebieten aller Gemeinden der Bezirke Grieskirchen und Eferding sowie in den Gefährdungsbereichen jegliches Feuerentzünden und Rauchen“ verboten ist. Gefährdungsbereiche sind laut Verordnung überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in benachbarte Wälder begünstigen. Diese im Forstgesetz festgelegte Verordnung gilt vorläufig bis 31. Oktober 2023.
Welche Strafen drohen?
Übertretungen dieser Verordnung werden nach Paragraf 174 aus dem Forstgesetz mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können beide Strafen verhängt werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.