Arbeiterkammer hilft
Grieskirchner Firma kürzt Lohn wegen Staplerschein

- Die Experten der AK-Bezirksstelle in Grieskirchen machten sich für den Hilfsarbeiter stark.
- Foto: Michael Thallinger, MTMedien
- hochgeladen von Michaela Klinger
Ein junger Hilfsarbeiter aus dem Bezirk Grieskirchen traute seinen Augen kaum, als er nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses die letzte Lohnabrechnung in Händen hielt: Rund 600 Euro fehlten. Der Grund? Die Firma hatte einfach die Kosten für einen Staplerkurs abgezogen.
BEZIRK GRIESKIRCHEN. Rund sechs Monate war der Mann bei einem Betrieb im Bezirk beschäftigt, als er mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Trennung vereinbarte. Doch anstatt eines fairen Abschlusses gab es eine unangenehme Überraschung: Die Firma behielt 592,91 Euro für einen Stapler-Ausbildungskurs ein. So wandte sich der Bursch an die Arbeiterkammer (AK) Grieskirchen. Dort wurde der Fall geprüft – und es stellte sich rasch heraus: Der Abzug war unzulässig. Nach der Intervention der AK musste das Unternehmen das einbehaltene Geld zurückzahlen.
- Die AK informiert: „Der Fall zeigt einmal mehr, dass Arbeitnehmer bei Weiter- und Fortbildungsangeboten besonders aufpassen müssen. Viele Firmen sind bereit, ihren Beschäftigten die Weiterbildung zu zahlen. Oft müssen jedoch die Beschäftigten unterschreiben, dass sie die Ausbildungskosten zurückzahlen, wenn sie die Firma verlassen. Diese darf aber nur dann einen Kostenrückersatz fordern, wenn dieser zuvor für eine konkrete Ausbildung schriftlich vereinbart wurde. Eine allgemeine Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag ist zu wenig.“
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