Arbeiterkammer
Hilfe für Arbeitnehmer

Die Arbeiterkammer Griekirchen unterstützt Arbeitnehmer unter anderem bei rechtlichen Problemen mit Arbeitgebern. | Foto: Andres Rodriguez - Fotolia
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Leasingfirma blieb Techniker rund 9.500 Euro schuldig –
die Arbeiterkammer Grieskirchen erstritt im ersten Halbjahr rund 3,4 Millionen Euro für Arbeitnehmer.

GRIESKIRCHEN. Exakt 3.352.034 Euro hat die Arbeiterkammer (AK) Grieskirchen im ersten Halbjahr 2019 für Mitglieder im Bezirk in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten erkämpft. „Leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht bezahlen, was ihnen zusteht. In solchen Fällen treiben wir für die Mitglieder die offenen Zahlungen ein – wenn es sein muss gehen wir auch vor Gericht“, so die Bezirksstellenleiterin der AK Grieskirchen, Elisabeth Marschalek. Ein Fall, der dies sehr deutlich zeigt, ist jener eines Installationstechnikers aus dem Bezirk. Sein Arbeitgeber, eine Leasingfirma, bezahlte rund 9.500 an offenen Ansprüchen erst, als die AK Klage androhte.

Kein Einzelfall

Die Rechtsberater der AK-Bezirksstelle Grieskirchen haben alle Hände voll zu tun. 2.094 AK-Mitglieder suchten im ersten Halbjahr 2019 bei ihnen telefonisch, persönlich oder schriftlich Rat in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Ein bezeichnender Fall, wie manche Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern umgehen, ist jener eines Installationstechnikers, der rund siebeneinhalb Jahre lang bei einer Leiharbeitsfirma in Grieskirchen beschäftigt war. Nachdem er gekündigt hatte, bekam der Mann zwar noch eine Endabrechnung über Lohn, anteilige Sonderzahlungen, diverse Zulagen und Reisekosten – das Geld dafür sah er aber nie. Er forderte die Firma auf, zu zahlen – ohne Erfolg. Also wandte er sich an die AK Grieskirchen. Die schickte dem Unternehmen ein Schreiben und forderte die Auszahlung der offenen Ansprüche – rund 9.300 Euro brutto.

Rechtliche Schritte

Doch dieses Schreiben blieb unbeantwortet, also folgte ein zweites – unter Verweis auf die gesetzliche Frist und mit der Androhung, das Geld schlimmstenfalls vor Gericht einzuklagen. Erst am letzten Tag der Frist meldete sich der ehemalige Arbeitgeber bei der AK und erklärte, den Betrag nun überwiesen zu haben. Der AK-Rechtsschützer wies den Arbeitgeber daraufhin, dass zusätzlich noch ein weiterer Betrag von rund 200 Euro fällig sei – an Zinsen für drei Monate verspäteter Auszahlung. In Summe bekam der Arbeitnehmer also rund 9.500 Euro nachbezahlt.

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