Schrittweise zurück zur Arbeit
Wiedereingliederungsteilzeit sprengt die Erwartungen des Bundes
BEZIRKE (fui). Seit 1. Juli dieses Jahres besteht die Möglichkeit der schrittweisen Rückkehr in den Arbeitsalltag nach längerem Krankenstand, der sogenannten Wiedereingliederungsteilzeit. Voraussetzung dafür ist ein mindestens sechswöchiger Krankenstand und eine Vereinbarung zwischen Dienstgeber und -nehmer. Konkret wird nach der Rückkehr aus dem Krankenstand die Arbeitszeit reduziert. Der Dienstnehmer erhält neben der aliquoten Entgeltzahlung durch den Dienstgeber auch das sogenannte Wiedereingliederungsgeld von der Gebietskrankenkasse. Bisher war man in Österreich entweder „krank und zu Hause“ oder „gesund und im Betrieb“ – dazwischen gab es nichts.
Ursprünglich rechnete der Bund mit etwa 200 Personen im Jahr, die die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen. Aber allein bis Juli 2017 wurden bereits 109 Fälle bewilligt. „Ich freue mich, dass gerade die oberösterreichischen Betriebe und ihre Mitarbeiter dieses neue Instrument so gut annehmen. Letztlich profitieren ja beide Seiten davon, da nicht jede Krankheit eine komplette Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen muss“, so Laurenz Pöttinger, Obmann-Stellvertreter der Oö. Gebietskrankenkasse. Allerdings hat die Wiedereingliederungsteilzeit noch "Kinderkrankheiten". Denn die Vereinbarung muss vor der Rückkehr aus dem Krankenstand getroffen werden – sinnvoll wäre es aber, diese Vereinbarung auch in den ersten Tagen zurück am Arbeitsplatz treffen zu können.
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