Corona-Krise
Stolperfalle beim Schritt in die Selbstständigkeit
Eine Ausnahmesituation wie die Corona-Krise hatte wohl kein Neugründer im Businessplan berücksichtigt.
GRIESKIRCHEN. Das Unternehmens-Gründungsprogramm (UGP) des Arbeitsmarktservice (AMS) OÖ unterstützt – bei Erfüllung der Voraussetzungen - den Schritt von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit. Grundsätzlich dauert das Programm sechs Monate.
„Während der Corona-Krise konnte in individueller Absprache mit dem AMS bis zu einer Maximaldauer von neun Monaten verlängert werden. Niemand musste zum ursprünglich geplanten Gründungszeitpunkt starten. Es wurde unter den geänderten Bedingungen über den voraussichtlich sinnvollen Gründungszeitpunkt besprochen und eine entsprechende Verlängerung übermittelt.“ Maria Brunner, Abteilung Fördermanagement des AMS OÖ.
Mit der individuellen Verlängerung des Zeitraums, für den die Gründungsbeihilfe gewährt wird, wurden Neugründer ebenfalls unterstützt. Trotzdem gab es natürlich auch Teilnehmer des UGP, die einen Rückzieher gemacht haben. „Es ist unumgänglich, die Entscheidung für eine Unternehmensgründung unter den geänderten Rahmenbedingungen neu zu bewerten“, so Brunner.
Flexibel reagieren
Sie rät allen, nicht strikt am Fahrplan, der vor der Corona-Krise erstellt wurde, festzuhalten, ohne die Situation neu zu bewerten. „Das könnte fatale Folgen haben. Personen, die sich mit der Selbstständigkeit auseinander setzen, sind meist flexibel und eigenverantwortlich genug, um mit geänderten Situationen umgehen zu können“, sagt Brunner. Sie rät allen, die auf dem Weg in die Selbständigkeit oder dort bereits angekommen sind: „Der Coronavirus verursachte einen Ausnahmezustand, der nicht planbar war. Strategien für derartige Situationen im Vorfeld miteinzuplanen ist daher schwierig. Grundsätzlich ist wichtig, auf mehrere Standbeine zu setzen, um das Risiko bestmöglich zu streuen. Was zusätzlich für alle Gründer gilt ist, dass ohne finanziellen Polster eine Unternehmensgründung immer ein großes Risiko darstellt. Das AMS achtet im Vorfeld darauf, dass nur Gründungsinteressierte ins Programm aufgenommen werden, die ihre finanzielle Situation gut überblicken und die zu erwartenden Erlöse realistisch einschätzen können“, so Brunner.
Unternehmensstart während Corona
Doris Frömel ist Ergotherapeutin in Grieskirchen. Bisher ist dieser selbständigen Tätigkeit seit Mai 2017 neben einem 20-Stunden-Angestelltenverhältnis nachgegangen. Just als der Entschluss gefallen ist, sich künftig ausschließlich darauf zu konzentrieren, kam die Corona-Krise. „Ich habe meine neuen Räumlichkeiten am Roßmarkt angemietet und wäre heuer im März mit meiner eigenen Praxis gestartet“, so Frömel. Grundsätzlich war die Praxis nicht offiziell geschlossen, da mit entsprechenden Schutzmaterialien Notpatienten behandelt werden durften. Die Jungunternehmerin entschloss sich dennoch, die Praxis nicht zu öffnen. „Es waren anfangs keine Schutzmaterialien mehr verfügbar, die zur Einhaltung der strikten Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben wurden“, nennt Frömel einen Grund. Erst durch entsprechende Nachbesserungen hatte Frömel Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds Phase 1. Nach einem Gespräch mit dem Steuerberater besteht allerdings kein Anspruch auf Unterstützung in Phase 2. Frömel hat dennoch ihren Schritt in die Selbständigkeit nicht bereut. Sie freut sich aufgrund der schrittweisen Öffnung darauf, wieder in den normalen Arbeitsrhythmus zurückzukommen.
„In meiner besonderen Situation kann ich zwar den Ausfall der sieben Wochen nicht aufholen, aber ich werde es schaffen, dass sich der Verlust in Grenzen hält. Ich bin ein sehr optimistischer und flexibler Mensch und habe die Situation angenommen, wie sie ist und das beste daraus gemacht.“ Doris Frömel, selbständige Ergotherapeutin
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