Alkolenker: Teilschmerzensgeld für Eltern des Opfers

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. | Foto: hawi_101/Fotolia (Symbolfoto)
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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KALLHAM. Ein Autofahrer wurde wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht Wels verurteilt. Am 15. Juni 2016 kam es zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Angeklagte im Gemeindegebiet von Neumarkt/Hausruck einen Kallhamer Radfahrer frontal erwischte. Der Radfahrer verstarb noch an der Unfallstelle. Der Autofahrer hatte 1,28 Promille Alkohol – die BezirksRundschau berichtete.
Bei der Verhandlung wurde eine teilbedingte Strafe von 18 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, verhängt. Der Rest ist bedingt nachgesehen worden als Probezeit. "Der Angeklagte dürfte sich zuletzt geständig gezeigt haben, das dürfte auch strafmildern berücksichtigt worden sein", so Gerlinde Hellebrand, Richterin des Landesgerichts Wels. Mutter und Vater des Opfers erhalten Teilschmerzensgeld von jeweils 2000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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