Gesetzesänderung geplant
Keine Mindestschülerzahl mehr für Kleinschulen
Der Weiterbestand von Kleinschulen soll neuen Kriterien unterworfen werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf der Landesregierung vor, der diesen Donnerstag im Landtag zum Beschluss ansteht.
"Zweckmäßigkeit" statt Mindestschülerzahl
Denzufolge gibt es für Volks- und Mittelschulen keine fixe Mindestschülerzahl mehr. Vielmehr soll eine Schule von der Bildungsdirektion aufgelassen werden, wenn deren Beibehaltung mittelfristig "nicht mehr als pädagogisch und organisatorisch zweckmäßig" eingestuft wird. Gibt es in einer Gemeinde nur mehr eine Volksschule, kann die Schließung abgewendet werden, wenn die Gemeinde dem Land zu den Lehrerkosten etwas dazuzahlt.
Bis jetzt gilt für Mittelschulen eine Mindestschülerzahl von 80, für Volksschulen von zehn. Gibt es in einer Gemeinde nur eine einzige Volksschule, kann sie auch mit weniger als zehn Kindern geführt werden.
ÖVP dagegen
Die ÖVP des Bezirks Güssing ist gegen die Gesetzesänderung, betont LAbg. Walter Temmel. Befürchtet wird, dass kleinere Schulen nun leichter geschlossen werden können.
SPÖ dafür
SPÖ-Bildungssprecherin LAbg. Doris Prohaska sieht dagegen durch den Wegfall der Mindestschülerzahl den Weiterbestand von Kleinschulen "entsprechend den Wünschen von Gemeinden" gut abgesichert.
Die kleinsten Volksschulen:
Die Volksschulen in den Bezirken Güssing und Jennersdorf mit den geringsten Schülerzahlen sind derzeit Hackerberg (10), Henndorf, Moschendorf (je 12), Mühlgraben (13), Inzenhof (14), Güttenbach (15), Limbach, Strem, Wörterberg (je 18) und Grieselstein (19).
Die Mittelschulen:
Jennersdorf mit Neuhaus am Klausenbach hat derzeit 332 Schüler. Es folgen Stegersbach (285), Güssing (270), Rudersdorf (139), St. Michael (127) und Eberau (107).
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