Bezirk Güssing
Staatsanwaltschaft warf Pärchen Drogenhandel vor

Prozess gegen ein burgenländisches Pärchen wegen Suchtgifthandels. | Foto: Heigl
  • Prozess gegen ein burgenländisches Pärchen wegen Suchtgifthandels.
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Drogenhandel warf die Staatsanwaltschaft einem burgenländischen Pärchen vor. Ebenso Anbau, Ernte und Besitz von Cannabis. Nach stundenlanger Verhandlung im Landesgericht Eisenstadt blieb bei dem 11-fach (!) vorbestraften Mann lediglich der Besitz einer verbotenen Waffe über. Für alles andere gab es, trotz Zeugen, einen Freispruch. Wie auch für seine Freundin.

BEZIRK GÜSSING. Die „Hauptakteure“ in diesem Suchtgiftprozess kamen aus dem Bezirk Güssing. Der ledige Arbeiter, 33, Vater eines minderjährigen Kindes, gab auf die Frage nach Vorstrafen ein „Viele, leider!“ zu Protokoll. Ergänzt von der Richterin: „11 sind es, 9 Vorstrafen und 2 Zusatzstrafen. Die letzte Verurteilung stammt aus Graz und ist vom August 22!“ 

Die Staatsanwältin warf dem Pärchen im Saal 8 des Landesgerichtes Eisenstadt Suchtgifthandel vor, ebenso Cannabis-Produktion durch Eigenzucht mit mehreren Pflanzen. Bei dem Burgenländer kamen noch Nötigung und Morddrohung gegen eine Bekannte und deren 9-jährige Tochter hinzu. Ebenso der Besitz eines Schlagringes. Auf Befragung der Vorsitzenden gab die zuerst befragte Frau den Anbau von Cannabis zwar zu, aber „anfangs nur mit einer Pflanze. Als die kaputtgegangen ist, hatten wir lediglich zwei Pflanzen!“

Equipment aus dem Internet

Für Pflege und Ernte war das Pärchen zu gleichen Teilen zuständig. „Wir haben uns aber gar nicht richtig ausgekannt. Mussten uns im Internet schlaumachen. Haben dann das empfohlene Equipment über eine Onlineplattform angeschafft!“ so die Angeklagte. Ergänzt von der Richterin: „Also LED-Lampe, Kohlefilter, Lüfter, Grammwaage!“ „Ja, genau. Die Stauden setzten wir in Tomatentöpfe, die Ausbeute war jedoch nicht ergiebig. Sollte aber eh nur für den Eigenbedarf sein, weil wir Geld sparen wollten!“

Auf Vorhalt der Richterin, dass eine Zeugin zumindest 6 Cannabis-Pflanzen gesehen haben will, sagte die Beschuldigte: „Die war nie auf dem Grundstück!“ Ein Widerspruch zur Aussage ihres Freundes, der später befragt wurde. Dabei gewesen sein soll die Burgenländerin auch bei einer Drogenübergabe an einen Kunden, stellte die Vorsitzende in den Raum. „Der Kunde behauptet, 10 Euro pro Gramm, also bei 15 Gramm 150 Euro bezahlt zu haben!“ „Nein. Das war nur zur Probe. Bezahlt wurde da nichts!“

Drogen an Kunden waren gratis

Das bestätigte auch der Angeklagte: „Es hat kein Geld gegeben. Das war gratis. Ob das 15 Gramm waren, weiß ich gar nicht, weil wir das nicht abgewogen haben!“ Grundsätzlich aber eh alles nur Kleinstmengen für den Eigengebrauch. Erstaunt zeigte sich der zigfach vorbestrafte Mann, als er die Aussage des Kunden hörte, die er vor der Polizei gemacht hatte. „Der Zeuge will im Auto einen Rucksack voll mit Drogen gesehen haben. Geschätzte 500 Gramm!“, so die Richterin. „Das ist ein Blödsinn!“

Dem widersprach der Kunde, einvernommen per Videokonferenz: „Das Cannabis war in einem schwarzen Rucksack. Auf den durchsichtigen Beuteln stand mit schwarzem Stift das Gewicht geschrieben. Bei mir stand 15 Gramm!“ „Was sagen sie dazu, wenn die beiden Angeklagten sagen, dass es eine Gratisprobe war?“, wollte die Vorsitzende wissen. Nach einem herzhaften Lacher folgte: „Na klar habe ich für die Drogen bezahlt. Ich wurde sogar bedroht, weil ich bei der zweiten Übergabe das Geld nicht bei mir hatte!“ Als die Richterin nach der Menge im Rucksack fragte: „Kann ich nicht mehr so genau sagen. Aber sicher 100 Gramm. Der Rucksack war voll mit Drogen!“

Zeugin eifersüchtig

Wieder dem Angeklagten zugewandt wollte die Vorsitzende wissen, was es mit der Augenzeugin auf sich hat, die Pflanzen gesehen haben will. „Sie ist dort immer herumgeschlichen! Aber gesehen kann sie nichts haben!“ Dass dem Gericht ein Foto vorlag, das die Augenzeugin gemacht hatte und „Ernteabfälle“ inklusive Gartenschere zeigte, sei nur am Rande bemerkt. Auf den Vorwurf der gefährlichen Drohung „wennst zu den Kiwera gehst, bring i dich und danach deine Tochter um“ meinte der Mann: „Stimmt nicht. Ich habe nur gesagt: „Schleich di und lass mich in Ruhe! Die Frau hat mir nachgestellt. Vielleicht war sie eingeschnappt, weil ich nichts von ihr wollte. Vermutlich eifersüchtig!“

Das Opfer hingegen erklärte im Gericht: „Meine 9-jährige Tochter hat nach der Drohung die ganze Zeit geweint. Ich konnte sie nicht beruhigen. Deshalb bin ich sofort zur Polizei und habe Anzeige erstattet!“ Über den genauen Wortlaut konnte oder wollte die Frau nichts mehr sagen. Bestätigte aber, dass sie mit ihrem Kind bei dem Angeklagten zu Besuch und mit ihm befreundet war. „Sagen möchte ich noch, dass der Angeklagte auch gute Seiten hat und mir schon oft geholfen hat!“ Die Zeugin weiter: „Aber am Tag der Drohung, das war am Faschingsdienstag, da hatte er einen Auszucker. So, als ob plötzlich ein Gewitter aufzieht! Einige Zeit später hat er sich per SMS entschuldigt!“

5 Monate bedingte Haft

Am Ende des Prozesses verurteilte Frau Rat den zigfach vorbestraften Burgenländer lediglich wegen des Besitzes eines verbotenen Schlagringes, den er „bei einem Kirtag“ gekauft haben will, zu 5 Monaten bedingter Haft. Alle anderen Punkte wurden fallengelassen, ausgeschieden oder führten „Im Zweifel“ zu einem Freispruch, wie auch bei seiner Freundin. Urteil nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab. Der Angeklagte akzeptierte und verzichtete auf Rechtsmittel.

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