Stieftochter geschwängert: Haftausmaß bestätigt
Wiederholungstäter bleibt für zwölf Jahre hinter Gittern
Das Haftausmaß für jenen Mann aus dem Bezirk Güssing, der im Jahr 2013 seine zwölfjährige Stieftochter geschwängert hat, bleibt unverändert. In der Berufungsverhandlung bestätigte das Oberlandesgericht Wien die zwölfjährige Haftstrafe.
Außerdem wiederholte der Berufungssenat auch die vom Erstgericht ausgesprochene Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Diese Maßnahme sei geboten, „um weitere Kinder zu schützen“, hieß es in der Begründung.
Der Mann hatte gegen das Ersturteil des Landesgerichts Berufung eingelegt.
Das Mädchen war bereits seit seinem elften Lebensjahr von seinem Stiefvater sexuell missbraucht worden. Der Mann verbüßte zum Zeitpunkt seiner Verurteilung bereits eine andere Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs.
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