Gericht verhängt Geldstrafen für frühere Stinatzer Fußballfunktionäre
Mit Geldstrafen kamen zwei frühere Funktionäre des Fußballclubs ASKÖ Stinatz letzte Woche davon, die sich am Landesgericht wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen verantworten mussten.
Der ehemalige Obmann wurde zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt, der ehemalige sportliche Leiter zu einer Strafe von 3.500 Euro. Sobald sie die Geldbußen entrichtet haben, ist das Strafverfahren beendet, beide gelten weiterhin als unbescholten.
Zu teurer Spielbetrieb
Laut Staatsanwaltschaft hätten die beiden Männer im Zeitraum von 2011 bis Juli 2016 für den Verein eigentlich zu teure Spieler gekauft, zu hohe Gehälter bezahlt und kostspielige Turniere veranstaltet. In Summe ging es um rund 360.000 Euro.
Damit hätten sie grob fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit des Vereins herbeigeführt. Zudem soll es keine ordentliche Buchhaltung gegeben haben.
Der Fußballverein ASKÖ Stinatz ist seit 2016 stillgelegt, das Insolvenzverfahren läuft noch.
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