Scharfe Auflagen für Vereinsfeste
Viele traditionelle Veranstaltungsstätten für Feste oder Kirtage werden neu überprüft.
Drei Tage vor dem Hallenfest des Sportvereins am 18. April stand die traditionelle Veranstaltung auf einmal vor dem Aus. Die Bezirkshauptmannschaft Güssing hatte die Gemeinde Gerersdorf-Sulz dazu verpflichtet, das Fest abzusagen. Der Grund: Es lag keine Veranstaltungsstättengenehmigung vor, die Party für die rund 500 Gäste in der Güssinger-Halle durchzuführen.
"Wir mussten binnen weniger Stunden einen Sachverständigen heranziehen und alle geforderten Sicherheitsauflagen erfüllen", erzählt Bürgermeister Wilhelm Pammer. Kosten: über 3.000 Euro.
Öffentliche Gebäude im Visier
Das könnte kein Einzelfall bleiben. Die BH Güssing hat die Gemeinden als zuständige Behörden gemahnt, alle Veranstaltungsstätten auf ihre Eignung hin zu prüfen.
"Wir lassen nun alle fünf Feuerwehrhäuser unserer Gemeinde dahingehend überprüfen, ob Veranstaltungen dort noch durchgeführt werden dürfen", berichtet der Heiligenbrunner Bürgermeister Gerhard Schrantz. Gleiches gilt für die alte Postgarage in Luising, wo jedes Jahr der Kirtag stattfindet.
In der Großgemeinde Tobaj sind unter anderem sechs Feuerwehrhäuser und zwei Waldfestplätze auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Für die Abhaltung von Zeltfesten ist der Bescheid eines Bausachverständigen notwendig, so Bgm. Manfred Kertelics.
"Immer höhere Auflagen"
"Wenn die Auflagen immer mehr und immer höher werden, werden weniger Vereine ihre Veranstaltungen durchführen", warnt Wilhelm Pammer. Auf das gesellschaftliche Leben gerade in kleinen Dörfern werde das große Auswirkungen haben.
"Vereine nicht umbringen"
"Es ist gut, wenn die Behörde auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen achtet. Aber man muss aufpassen, dass man mit der Unmenge an Auflagen die Vereine nicht umbringt", warnt der Bocksdorfer Bürgermeister Adolf Schabhüttl. "Wer stellt sich dann noch als Vereinsobmann zur Verfügung?"
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