Neuer ORF-Beitrag
Dies gilt es im neuen Jahr bei der GIS-Gebühr zu beachten!

Ab dem 1. Januar 2024 sind Personen zahlungspflichtig, die noch keine Teilnehmernummer bei der GIS haben. Diese Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Hauptwohnsitz direkt auf orf.beitrag.at registrieren. | Foto: pixabay (Symbolbild)
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  • Ab dem 1. Januar 2024 sind Personen zahlungspflichtig, die noch keine Teilnehmernummer bei der GIS haben. Diese Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Hauptwohnsitz direkt auf orf.beitrag.at registrieren.
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Ab Januar ersetzt der ORF-Beitrag, auch als "Haushaltsabgabe" bezeichnet, die bisherige GIS-Gebühr. Dieser Beitrag ist für jeden Hauptwohnsitz, einige Unternehmen und unabhängig vom Empfangsgerät zu entrichten.

TIROL. Bisher war die ORF-Rundfunkgebühr an den Besitz eines Empfangsgerätes gebunden. Ab sofort ist jedoch der Hauptwohnsitz entscheidend für den ORF-Beitrag. Daher gibt es ab dem 1. Januar 2024 für Personen, die zahlungspflichtig sind, aber noch keine Teilnehmernummer bei der GIS haben einiges zu beachten. Diese Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Hauptwohnsitz direkt auf orf.beitrag.at registrieren. Während des Registrierungsprozesses besteht die Möglichkeit, auf eine bequeme Zahlung per SEPA-Lastschrift umzusteigen, wie es die Mehrheit der Kunden tut. Dies ermöglicht eine Aufteilung des Gesamtbeitrags über das gesamte Jahr, entweder zweimal im Jahr für jeweils sechs Monate oder sechsmal im Jahr für jeweils zwei Monate. Darüber hinaus können registrierte Personen eine Befreiung beantragen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, heißt es.

Für Fragen hat die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS, bis 31.12.2023 GIS) eine Service-Hotline eingerichtet: 0810 00 10 80 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr).
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Anmeldung und Zahlung

Wer bereits Radio und/oder Fernseher angemeldet hat, der muss nichts weiter tun. Daten und Zahlungsart werden automatisch in das neue System übernommen. Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand angemeldet, muss sich eine volljährige Person bei der GIS → registrieren. Sie ist dann für die Zahlung ab 1. Jänner 2024 verantwortlich. Zu Jahresbeginn übermittelt die ORF-Beitrag Service GmbH (GIS-Nachfolgefirma) jedenfalls eine Zahlungsaufforderung an alle Betroffenen.

Befreiungen sind weiterhin möglich

Wie schon bisher, so können auch weiterhin bestimmte Personen einen Antrag stellen, damit sie vom ORF-Beitrag sowie der Landesabgabe befreit werden. Einen Überblick, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Zuschussleistung erfüllt sind, gibt der Online-Befreiungsrechner , erreichbar unter orf.beitrag.at Ab 1. Jänner 2024 ist die Befreiung vom ORF-Beitrag für Lehrlinge möglich i

Service-Hotline

Für Fragen hat die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS, bis 31.12.2023 GIS) eine Service-Hotline eingerichtet: 0810 00 10 80 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr).

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Ab dem 1. Januar 2024 sind Personen zahlungspflichtig, die noch keine Teilnehmernummer bei der GIS haben. Diese Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Hauptwohnsitz direkt auf orf.beitrag.at registrieren. | Foto: pixabay (Symbolbild)
Für Fragen hat die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS, bis 31.12.2023 GIS) eine Service-Hotline eingerichtet: 0810 00 10 80 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr).
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