Kenianer ging im Rausch auf Zerstörungs-Tour

ST. PÖLTEN (ip). Dass er bei allen seinen kriminellen Handlungen vermutlich unzurechnungsfähig war, bestätigte Gerichtspsychiater Dietmar Jünger, doch habe er zuvor immer gewusst, dass er diesen Zustand bereits mit geringen Mengen an Alkohol herbeiführe und daher könne man von Fahrlässigkeit sprechen.
Am Landesgericht St. Pölten verurteilte Richter Markus Grünberger daher jenen 18-jährigen Kenianer, der mit fünf Vorstrafen nach seiner Haftentlassung im Mai 2014 wieder mit einer Liste an kriminellen Handlungen in der Landeshauptstadt aufwarten konnte.

Auto zu Schrott gefahren

Diebstahl von hochprozentigem Alkohol, wobei er mit seinen Schuhen in der Hand einen Supermarkt heimsuchte, betrügerisches Herauslocken eines Handys, mit dem er schließlich davonlief, versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt, Randale in der Polizeianhaltezelle, wo er unter anderem ein Telefon zertrümmerte, Zechprellerei, Einschlagen einer Fensterscheibe und die Zerstörung einer Hinweistafel am Bahnhof in St. Pölten schienen nicht genug. Mit einem widerrechtlich erlangten Autoschlüssel fuhr er ohne Führerschein auch den PKW der Freundin seiner Mutter zu Schrott – und das alles unter Alkoholeinfluss.

Risiko für Wiederholungstaten

Er sei an Cannabis und Alkohol gewöhnt, erklärte Jünger, dennoch erreiche der Bursche mit relativ geringen Mengen, etwa mit 1,25 Promille, bereits einen pathologischen Rauschzustand, der unter anderem zu einem völligen Verlust der Impulskontrolle führe. Ohne Therapie bestünde daher ein hohes Risiko für Wiederholungstaten.
„Ich muss lernen, wie ich mit meinem Problem umgehe“, erklärte der Kenianer in seinem Schlusswort und betonte: „Ich möchte Verantwortung übernehmen!“ Diese Chance gab ihm nun Richter Grünberger. Er verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die er allerdings in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher abzusitzen hat (nicht rechtskräftig). Das Urteil nahm der Bursche an, Angst hat er nun allerdings vor einer möglichen Abschiebung zurück nach Kenia.

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