Radfahrer in Maisacker abgedrängt
Bundesheerler nicht rechtskräftig zu Antigewalttraining und Freiheitsstrafe verurteilt
TRAISMAUER (Text und Fotos: Ilse Probst). Durch mehrere Gewaltaktionen war ein 44-jähriger Beamter des Bundesheeres in den vergangenen Jahren aufgefallen. Mitte Juli 2013 soll er nun einen Radfahrer in einen Maisacker abgedrängt haben.
Zum sechsten Mal stand der Beamte jetzt vor Gericht und Staatsanwältin Michaela Obenaus ging in ihrer Anklage von einem hohen Aggressionspotential des Landesverteidigers aus. Dieser bekannte sich nicht schuldig. Er gab an, dass der 32-jährige Radfahrer absichtlich sein Cabrio touchiert habe und dabei in den Acker abgerutscht sei.
Für die St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer schien die Version des Radfahrers wesentlich glaubwürdiger. Demnach sei der Autofahrer auf der Strecke von Gemeinlebarn nach Traismauer stark mittig auf ihn zugekommen, was ihn zu einigen Unmutsäußerungen veranlasst habe. Da drehte der 44-Jährige um und fuhr neben dem Radfahrer her. Gegenseitigen Beschimpfungen sei dann die Drohung gefolgt: „Wenn du di no lang spielst, schieb i di in den Acker!“ Gesagt, getan, soll der Beamte den Kontrahenten so abgedrängt haben, dass dieser mit der Lenkstange gegen das Cabrio stieß, sein Fahrrad verriss und im Kukuruzfeld landete.
Eskalation vorprogrammiert
„Ihre Vorstrafen passen gut zu diesem Verhalten“, meinte die Richterin und wies darauf hin, dass der Soldat unter anderem als Vorgesetzter bereits einmal einen Rekruten am Körper verletzt habe. Bei einem weiteren Vorfall verweigerte er seinem Vorgesetzten einen Befehl und drohte ihm mit einem Faustschlag ins Gesicht. Durch das Zurredestellen des Radfahrers sei eine Eskalation bereits vorprogrammiert gewesen. Auch der Schaden am Cabrio würde eindeutig für die Schuld des Angeklagten sprechen.
„Ich bin momentan sprachlos“, kommentierte der Beamte das Urteil, wonach er zumindest einen von insgesamt acht Monaten Freiheitsstrafe hinter Gittern zu verbringen hat. Eine Verlängerung der Probezeit vom Urteil 2012, vor allem ein Antigewalttraining und Bewährungshilfe sollen den Mann von weiteren Straftaten abhalten (nicht rechtskräftig).
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