Windpark Pyhra: Verweigerung der Volksbefragung war rechtswidrig

Das Komitee sammelte für die Durchführung einer Volksbefragung Unterschriften und überbrachte dieser der Gemeinde.
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PYHRA (jg). Die Bescheide des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes, mit denen eine Volksbefragung in Pyhra zum damals geplanten Windpark verweigert wurden, sind laut dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich rechtswidrig, wie das Komitte Zukunft Lebensqualität mitteilt.

Fehlen eines "bestimmten Begehrens"

Im Februar 2014 sammelten die Gegner der geplanten Windkraftanlagen Unterschriften, um eine Volksbefragung zu initiieren. Thema der Befragung hätte die Umwidmung von Flächen am Amerlingkogel auf "Grünland-Windkraft" sein sollen. Die Einleitung der Volksbefragung wurde seitens des Bürgermeisters abgelehnt, da den niederösterreichischen Gemeinden zu diesem Zeitpunkt ein gesetzlicher Widmungsstopp auferlegt war. Bürgermeister Werner Schmitzer verwies auf das Fehlen eines "bestimmten Begehrens": Bürger könnten nicht wissen, worüber sie befragt würden, weil die Verordnung des Landes zur Windkraftnutzung noch nicht abgeschlossen sei, so Schmitzer.

Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes

Die Initiatoren der Volksbefragung wandten sich aufgrund dieser Argumentation an das Landesverwaltungsgericht, der nun entschied, dass die Verweigerung der Volksbefragung seitens der Gemeindeführung rechtswidrig gewesen sei. Das Raumordnungsprogramm hätte demnach für die Durchführung einer Volksbefragung nicht erlassen sein müssen. "Die Kernfrage beziehe sich unübersehbar auf die Umwidmung von Flächen auf eine lang bekannte Widmungsart. Vor diesem Hintergrund könne nicht ernsthaft bezweifelt werden, dass die Fragestellung den Gemeindebürgern unabhängig von der Verordnung eine eindeutige und grundsätzliche Antwort auf die Frage erlaubt, ob sie derartige Umwidmungen dem Grunde nach wünschen oder nicht", berichtet das Komitee über die Entscheidung, mit der der ablehnende Bescheid des Gemeindevorstandes ersatzlos aufgehoben wurde.

Komitee zieht Antrag zurück

Somit müsste der Gemeinderat nun die Volksbefragung anordnen. Die Mitglieder des Komitees entschieden aber, den Antrag auf Durchführung der Befragung zurückzuziehen, da der Gemeinderat "ausdrücklich beschlossen" habe, keine Umwidmung durchzuführen. Es mache daher auch keinen Sinn, das Volk über eine Umwidmung zu befragen. "Es hat genug Unfrieden in der Gemeinde geherrscht und eine Neuauflage der Diskussion wollen wir vermeiden", so das Komitee.

Schmitzer: Kein endgültiges Urteil

Pyhras Bürgermeister Werner Schmitzer verweist darauf, dass eine endgültige Entscheidung des Gerichtes ausständig ist. "Erst dann, wenn die Gemeinde in die Revision geht, und die auch entschieden ist, würde man wissen, ob das Vorgehen der Gemeinde tatsächlich rechtswidrig war", so Schmitzer. Die Revision habe sich aufgrund der Rücknahme des Antrags auf Durchführung einer Volksbefragung aber erübrigt. "Da es keine Revision gibt, kann man auch nicht sagen, wer in letzter Konsequenz Recht bekommen hätte", sagt der Bürgermeister, der darüber hinaus kritisiert, dass es zu keiner mündlichen Anhörung gekommen ist. "Da eine öffentliche mündliche Verhandlung keine weitere Klärung der Rechtssache erwarten lässt, konnte von einer Verhandlung abgesehen werden", teilt das Landesverwaltungsgericht dahingehend mit. "Im Zuge einer öffentlichen mündlichen Verhandlung hätte man vielleicht doch noch Beiträge zur Klärung bringen können", sagt hingegen Schmitzer. "Man hätte auch darlegen können, dass es darum geht, zu klären, dass Entscheidung nicht willkürlich, wie es den Anschein erweckt, sondern sehr wohl juristisch geprüft getroffen wurde."

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