Zeugen entlasteten angeklagten Security
FUGGING (ip). In einer fortgesetzten Verhandlung am Landesgericht St. Pölten wurde ein 46-jähriger Security-Mitarbeiter vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen (nicht rechtskräftig). Richter Slawomir Wiaderek begründete das Urteil mit der Glaubwürdigkeit zweier Zeuginnen, die die Schuld des Angeklagten im Zusammenhang mit einem gebrochenen Finger ausschließen konnten.
Zu dem Zwischenfall war es beim „Hangover Night“ Fest Ende Juli 2017 in Fugging gekommen, als der 46-Jährige vom Veranstalter den Auftrag erhielt, einen stark alkoholisierten Burschen, der mit Zigarettenstummeln um sich choss, aus dem Festgelände zu bringen.
Er nahm den 16-Jährigen, der freiwillig mitging, am Oberarm, begleitete ihn zur Absperrung und untersagte ihm ein weiteres Betreten des Geländes. Nach etwa einer halben Stunde kehrte der Bursche zurück und behauptete, der Security habe ihm den Finger gebrochen, als ihn der Beschuldigte gegen einen Pfeiler gestoßen habe.
Wiaderek erklärte, dass man dem 46-Jährigen keine Schuld nachweisen könne. Möglicherweise habe das Opfer aufgrund seiner Alkoholisierung einiges verwechselt.
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