ÖVP fordert Pistolen für die Jäger
Waidmännern soll es bald erlaubt sein, Faustfeuerwaffen zu führen
REGION (red). Die ÖVP möchte im Jagdgesetz eine Gesetzesänderung erwirken, damit Jäger künftig Faustfeuerwaffen führen dürfen. Bisher ist dies nur in Ausnahmefällen, mit Genehmigung, möglich. Eines der Hauptargumente der ÖVP ist, dass bei der Nachsuche das Töten eines verletzten Tieres im Dickicht oder bebauten Gebiet mit einer Langwaffe kaum möglich ist.
Vollste Unterstützung kommt für diesen Vorschlag von Bezirksjägermeister Johannes Schiesser aus Traismauer. Er erklärt, dass der sogenannte Fangschuss mit einer Faustfeuerwaffe, sicher und ohne Gefahr für Personen oder Jagdhunde abgegeben werden kann.
"Dies ist eine wichtige Maßnahme zum Selbstschutz, insbesondere für die Jäger mit Wildschweinbeständen in den Revieren oder für Hundeführer. Sie bedeutet mehr Sicherheit im Umgang mit wehrhaftem Wild oder bei Nachsuchen nach Verkehrsunfällen mit Wildtieren", begründet auch ÖVP-Bezirksgeschäftsführer Matthias Adl die Notwendigkeit von Fausfeuerwaffen für Jäger.
Ständige Fortbildung
Eine zusätzliche Ausbildung für Faustfeuerwaffen ist für Bezirksjägermeister Schiesser nicht unbedingt notwendig, da ein verantwortungsvoller Umgang mit der Waffe bei der Jagdprüfung nachgewiesen werden müsse. "Sehr viele Jäger nehmen am freiwilligen Übungsschießen teil, damit sie ständig mit der sicheren Handhabung der Waffe vertraut sind", schildert der Waidmann weiter. Außerdem versichert er: "Für jeden Jäger ist es eine Selbstverständlichkeit, beim Erwerb einer neuen Waffe, eine eingehende Einschulung beim Büchsenmacher zu machen und anschließend die praktische Handhabung auf einem Schießplatz zu perfektionieren, bevor die Waffe im Jagdbetrieb eingesetzt wird." Matthias Adl betont, dass das Führen einer Faustfeuerwaffe ausschließlich bei der Jagdausübung in den Jagdrevieren und nur für jene möglich sein soll, die eine Jagdkarte und eine Waffenbesitzkarte haben.
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