Landesgericht Krems
Auf der Flucht vor der Polizei mit 140 Sachen durchs Ortsgebiet

- Teilbedingte Haft für Angeklagten.
- Foto: Kurt Berger
- hochgeladen von Kurt Berger
Der 20-Jährige verletzte bei der Verfolgungsjagd auch zwei Beamte und wehrte sich gegen seine Festnahme.
BEZIRK HORN. Am 21. März 2025 erhielt die Polizei einen Hinweis, dass ein amtsbekannter 20-Jähriger ohne Führerschein mit seinem Pkw unterwegs sei. Kurz darauf entdeckte eine Zivilstreife das Auto und versuchte den Lenker mit Blaulicht und Folgetonhorn anzuhalten.
Lenker stieg aufs Gas
Der Fahrer stieg jedoch aufs Gas und eine wilde Verfolgungsjagd begann. Auch durch das Ortsgebiet von Frauenhofen raste der 20-Jährige mit 140 km/h in Richtung Horn. Nach einer Vollbremsung bei einer Kreuzung hielt der Pkw kurz an.
Beamten angefahren
Dies wollten die Beamten nützen, um dem Lenker habhaft zu werden. Doch als ein Polizist aus dem Streifenwagen sprang, gab der Lenker wieder Gas. Dabei touchierte er den Beamten. Erst in Horn blieb der Verfolgte stehen, stieg aus und legte sich zuerst auf den Boden.
Als ihn die Beamten festnehmen wollten, begann sich der 20-Jährige zu wehren. Dabei erlitt ein weiterer Beamter Verletzungen. Erst eine zu Hilfe gerufene weitere Streife konnte dem Renitenten die Handschellen anlegen, während die Beifahrerin zitternd im Pkw saß.
Am Landesgericht musste sich der 20-Jährige, der aus der U-Haft vorgeführt wurde, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten.
Kurzschlussreaktion
Er gab an, in einer Kurzschlussreaktion gehandelt zu haben. Er sei in Panik geraten, als er das Blaulicht gesehen habe. Den Polizeibeamten, den er anfuhr, habe er nicht bemerkt. Das Ganze tue ihm leid.
Der Anwalt des verletzten Polizeibeamten forderte Teilschmerzensgeld in der Höhe von 6131 Euro, die Finanzprokuratur wegen des Verdienstentgangs des Beamten 7099 Euro. Der zweite Polizist forderte 500 Euro Schmerzensgeld. Die Forderungen wurden anerkannt.
Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu 24 Monaten Haft, davon 20 Monate bedingt. Eine offene bedingte Vorstrafe von drei Monaten wurde widerrufen. Der Mann muss also sieben Monate sitzen. Die U-Haft wird angerechnet. Zudem wurde Bewährungshilfe und Psychotherapie angeordnet. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger



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