Aug in Aug mit dem Hund

- <f>Silvia Schuster </f> wurde schon von einem Hund gebissen
- Foto: privat
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Bester Freund, Ärgernis oder gar Bedrohung. Die Konflikte zwischen Hund & Mensch nehmen im Sommer zu.
BEZIRK. Ob in der Stadt, am Radweg, im Wald oder am Bach: In der warmen Jahreszeit kommt es besonders oft zu Begegnungen zwischen Passanten, Autofahrern, Sportlern, Kindern und Hunden. Nicht immer verlaufen diese Begegnungen reibungslos. Denn während sich der Großteil der Hundehalter an die gültigen Regeln hält, gibt es immer mehr „Rebellen“, die nichts von Leinenpflicht oder Beißkorb halten. Ein Lokalaugenschein.
Lehrerin wurde schon einmal gebissen
Lehrerin Silvia Schuster (38), Gars: "Unser damaliger Hund Benny hat mich vor 13 Jahren in die Nase gebissen. Seither habe ich wirklich Respekt vor Hunden. Leider hatten wir immer ,Problemhunde', die Vorbesitzer schlugen sie und ich persönlich wusste nicht, wie ich damit umgehen sollte. Chichi, unser derzeitiger Hund, bellt leider viel und nervt somit alle! Wir haben schon alles versucht, nichts hat bis jetzt geholfen! Beim Spazierengehen im Park in Gars hat mich und meine Tochter Marie-Sophie (6 J.) voriges Jahr ein großer Hund ,attackiert', aus lauter Angst sind wir gleich davongelaufen."
Ohne Leine & lautes Bellen
"Im Ortsgebiet ist es verpflichtend, dass der Hund entweder an der Leine geführt wird oder/und einen Maulkorb hat (bei 'Kampfhunden'). Das Problem: Einerseits fallweise Lärmerregung durch Bellen, fallweise Beschwerden, weil es Hundehalter gibt, die sich nicht daran halten und ihre Hunde auf Gehsteigen, Gehwegen ihr Geschäft verrichten lassen. Grundsätzlich ist das strafbar, z.B. kein unverzügliches Beseitigen der Hunde-Exkremente: 25 € Organstrafverfügung, Missachtung der Leinen- oder Maulkorbpflicht: 30 € - nach dem NÖ Hundehaltegesetz", so Bezirkspolizeikommandant Günther Brinnich.
Über 3.000 Hunde sind im Bezirk Horn registriert. Vor Tagen haben drei große Hunde in Frauenhofen (Kindergarten-Nähe) eine Katze und zwei Hühner getötet. Die Tierbesitzer haben Anzeige erstattet. Die Hunde laufen öfter durch das Dorf und die Leute haben Angst.
Bezirksjägermeister Karl Ruttenstock
"Das NÖ Jagdgesetz sagt: Das Freilaufenlassen im Wald oder auf Wiesen, Gewässern und Feldern abseits von öffentlichen Wegen ist nicht erlaubt", so Bezirksjägermeister Karl Ruttenstock. Auch das Freilaufenlassen, wenn die Hunde sich noch nicht der Einwirkung ihres Halters entzogen haben und sich noch in Rufweite befinden „ist zwar eine verbreitete aber unrichtige Rechtsansicht." Auch auf der Forststraße gilt: Hunde an die Leine. Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer unbefugt fremdes Feldgut gebraucht, verunreinigt, beschädigt oder vernichtet (sogenannte Hundeklos auf Äckern, Wiesen, Strohballen, etc.).
"Ich bin sauer", sagt eine Hornerin (51), die am Rande von Horn wohnt, wo Hundehalter ihre Tiere oft ohne Leine laufen lassen. "Wenn ich abends heimkomme, liegt vor der Eingangstüre ein Haufen." "Wir hatten nach dem NÖ Hundehaltegesetz im heurigen Jahr 12 Anzeigen", bestätigt die BH Horn. Die drei Hauptgründe: Wenn Hunde ohne Leine oder Beißkorb im Ortsgebiet laufen oder wenn sie ihre Liegenschaft verlassen. Strafen bei Erstmaligkeit: zwischen 100 - 300 €, Strafrahmen bis zu 10.000 €.



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