Nach Betretungs- und Annährungsverbot: Gewaltpräventionsberatung verpflichtend

Alexander Grohs, MSc, NEUSTART, Leiter Niederösterreich und Burgenland | Foto: NEUSTART
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Sechs Monate Gewaltpräventionsberatung Niederösterreich. NEUSTART Niederösterreich zieht Zwischenbilanz nach einem halben Jahr Beratung:

Rund 930 Zuweisungen, vorwiegend bei Gewalt in Beziehung, Täterarbeit zum Schutz des Opfers, Verpflichtung wichtig

Seit 1. September müssen sich Personen, gegen die von der Polizei ein Betretungs- und Annährungsverbot ausgesprochen wurde, verpflichtend beraten lassen, in Niederösterreich bietet der Verein NEUSTART diese verpflichtende Gewaltpräventionsberatung an. In den vergangenen sechs Monaten wurden alleine hier rund 930 Personen zugewiesen.

Opferschutz

„Bei einem Vorfall, wo ein gefährlicher Angriff angenommen werden kann, erfolgt der Ausspruch eines Betretungs- und Annäherungsverbotes durch die Polizei. Dies sind hochbrisante Situationen wo das vorrangige Ziel ein Gewaltstopp sein muss. Die verpflichtende Täterarbeit der Beratungsstelle im Anschluss erfolgt zum weiteren Opferschutz“, sagt Alexander Grohs MSc, Leiter von NEUSTART Niederösterreich.

Rund 91 Prozent sind männliche Gefährder und der Schwerpunkt der Vorfälle liegt bei Gewalt in Paarbeziehungen. Der Auflage, sich spätestens innerhalb von fünf Tagen bei der Beratungsstelle für Gewaltprävention zur Terminvereinbarung zu melden, wird zu 71 Prozent mehrheitlich eingehalten. Ist dem nicht so, erfolgt eine Ladung durch die Sicherheitsbehörde und es kann eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.

„Je schneller wir gemeinsam mit den Gefährdern ins Arbeiten kommen, desto größer ist die Chance den Vorfall konstruktiv zu bearbeiten und eine Verantwortungsübernahme zu erreichen. Die Verpflichtung ist hier essentiell, da leider aufgrund des vorherrschenden Männlichkeitsbildes freiwillige Hilfe und Unterstützung selten in Anspruch genommen wird“, sieht Grohs hier einen wichtigen Ansatzpunkt.

Motivation zu Verhaltensänderung

Klient M. ist einer dieser Gefährder. Er musste die Beratung absolvieren, nachdem er in einem Streit die Ehefrau gestoßen und bedroht hat.
„Anfangs dachte ich mir, ich gehe hin und erzähle denen was sie hören wollen oder sage einfach zu allem ja. Ich habe mich auch geschämt, freiwillig wäre ich sicher nicht gekommen. Aber die Beraterin hat mir wirklich das Gefühl gegeben zuzuhören und daran interessiert zu sein, was ich denke. Nach den Gesprächen verstehe ich nun besser, was ich eigentlich da angerichtet habe. Ändern muss ich mich hier auf jeden Fall“, zieht er Bilanz. Er hat parallel eine Therapie begonnen, welche er auch nach Abschluss der Beratungsstunden weiterführt.

Viele Beziehungen werden auch nach Gewalthandlungen fortgesetzt, umso wichtiger ist es eine Motivation zu Verhaltensänderung zu erreichen und bei Bedarf an weiterführende Angebote zu vermitteln. Die Zusammenarbeit im Netzwerk mit Opferschutzeinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe, Männerberatungen, Justiz und Polizei schafft hier ein Mehr an Sicherheit. Bei Hochrisikofällen kann eine sicherheitspolizeiliche Fallkonferenz mit allen beteiligten Institutionen zum Einsatz kommen. Bisher war die Beratungsstelle für Gewaltprävention an dreizehn solcher Konferenzen beteiligt.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website von NEUSTART: www.neustart.at

Über NEUSTART Österreich

Seit 1957 arbeitet NEUSTART in den Bereichen Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe), Opferhilfe und Prävention. Der Verein bietet Einzelnen und der Gesellschaft Hilfen und Lösungen zur Bewältigung von Konflikten und zum Schutz vor Kriminalität an. NEUSTART beschäftigt 650 haupt- und rund 1.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit zählt NEUSTART zu einer der größten Non-Profit-Organisationen in Österreich. www.neustart.at

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