Landesgericht Krems
Nachbarstochter in die Wohnung gelockt und schwer sexuell missbraucht
- Sextäter stand vor Gericht.
- Foto: Kurt Berger
- hochgeladen von Kurt Berger
Sechs Jahre Haft für 50-Jährigen. Der Sextäter legte Nichtigkeitsbeschwerde ein. Nicht rechtskräftig.
BEZIRK HORN. Im November 2025 wurde wohl der Albtraum jeder Familie mit Kindern traurige Realität. Während die Familie mit Umzugsarbeiten beschäftigt war und Kartons schleppte, pirschte sich der 50-jährige Nachbar der Familie an die 16-jährige Tochter heran.
In die Wohnung gelockt
Unter einem Vorwand lockte der Mann das Mädchen, das an einem Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom (ADS) leidet, in seine Wohnung. Dort begann der Täter das Mädchen zu begrapschen. Obwohl die 16-Jährige mehrmals sagte, „das will ich nicht“, machte der Nachbar weiter.
Schwere Verletzungen
In Folge kam es zum schweren sexuellen Missbrauch, bei dem das Mädchen laut einem ärztlichen Gutachten schwere Verletzungen erlitt.
Zur Anklage wegen Nötigung, schwerem sexuellen Missbrauch und der Vergewaltigung bekannte sich der Angeklagte am Kremser Landesgericht vor einem Schöffensenat nicht schuldig. Das Mädchen sei ihm vom Sessel gerutscht, deshalb die Verletzungen, gab er an.
DNA-Spuren
Allerdings fand man auf den Leggings des Opfers die DNA des Täters und auf seinen Fingern die DNA des Opfers. Das Schöffengericht verurteilte den Sexstrolch zu sechs Jahren Haft. Dem Opfer wurden die von Anwältin Daniela Hübner geforderten 15.500 Euro zugesprochen. Der Beschuldigte legte Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein, die Staatsanwaltschaft Berufung wegen Strafe, da die Strafe zu gering ausfiel. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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