Offener Brief der Präsidentin und der Präsidenten der Oberlandesgerichte an den Bundeskanzler und an den Vizekanzler

Foto: Justiz

Die Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ist seit Monaten unbesetzt.

Die Präsidentin und die Präsidenten der Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz und Innsbruck haben in einem Offenen Brief den Bundeskanzler und den Vizekanzler dringend ersucht, diesen Missstand zu beenden.

Offenen Brief: 

REPUBLIK ÖSTERREICH
OBERLANDESGERICHTE WIEN, LINZ, GRAZ, INNSBRUCK
DIE PRÄSIDENTIN UND DIE PRÄSIDENTEN

Sehr geehrte Herren
Bundeskanzler Karl Nehammer, Msc. Vizekanzler Mag. Werner Kogler Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 2
1010 Wien

Betrifft: Urgenz der Nachbesetzung der Planstelle der:des Präsident:in des Bundesverwaltungsgerichts - Offener Brief

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr Vizekanzler,

wir dürfen unser Schreiben vom 26. April dieses Jahres in Erinnerung rufen, in dem wir auf die Vakanz an der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen haben. Sie haben unser Schreiben bis heute nicht beantwortet. Mittlerweile ist die Stelle der Präsidentin/des Präsidenten seit mehr als sieben Monaten unbesetzt. Dies stellt unseres Erachtens – ebenso wie die offenbare Verknüpfung mit der Besetzung der Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde – einen groben Missstand in unserer Republik dar.

Als Präsidentin und Präsidenten der vier Oberlandesgerichte sind wird dafür verantwortlich, dass die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen bei den 114 Bezirksgerichten und 20 Gerichtshöfen in Österreich funktioniert. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene fällt in die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Hauptsitz in Wien und den Außenstellen in Graz, Linz und Innsbruck. Zusammen sorgen diese beiden Zweige der Gerichtsbarkeit für faire Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und stellen den für einen demokratischen Rechtsstaat unabdingbaren Rechtsschutz sicher. Der Justizgewährungsanspruch setzt Gerichte voraus, die mit qualifiziertem Personal und

ausreichender Infrastruktur ausgestattet sind. Für eine funktionierende Rechtsprechung ist es aber auch notwendig, dass die Gerichte auf allen Ebenen wirksam geleitet werden. Bleibt die Spitze eines Gerichts über einen längeren Zeitraum unbesetzt, stellt dies schon für sich allein genommen einen Fehler im System dar. Dieser Missstand wiegt umso schwerer, wenn davon das Bundesverwaltungsgericht als größtes österreichisches Gericht und Kontrollinstanz der Bundesverwaltung betroffen ist. Es liegt in der Verantwortung der Vollziehung, alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um die an der Spitze der Gerichte tätigen Organe rechtzeitig zu bestellen. Parteipolitische Überlegungen sind dabei auszuklammern.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr Vizekanzler, wir sehen uns veranlasst, unserem Appell vom 26. April 2023 in Form dieses offenen Briefes Nachdruck zu verleihen:
Wir ersuchen Sie und fordern Sie gleichzeitig auf, die Blockadehaltung aufzugeben und eine umgehende Entscheidung über die Besetzung der Funktion des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts in die Wege zu leiten.

Hochachtungsvoll,
Die Präsidentin des OLG Wien, Mag.a Katharina Lehmayer Der Präsident des OLG Graz, Mag. Michael Schwanda
Der Präsident des OLG Linz, Dr. Erich Dietachmair
Der Präsident des OLG Innsbruck, Dr. Wigbert Zimmermann
(Offener Brief der PdOLG vom 12.7.2023)

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