Verbotene Liebe
Affäre flog wegen zu hoher Telefonrechnung der 13-jährigen auf
BEZIRK HOLLABRUNN (mr). Einem 36-jährigen Chauffeur legte Staatsanwältin Gudrun Bischof den sexuellen Missbrauch eines 13-jährigen, weitschichtig verwandten, Mädchens zur Last. Der Familienvater soll sich zwischen Oktober 2012 und Anfang Februar dieses Jahres mehrfach zur Nachtzeit aus den ehelichen Gemächern geschlichen und die Minderjährige nach vorheriger SMS-Ankündigung hinter dem nur wenige Kilometer entfernten Wohnhaus ihrer Eltern getroffen haben.
Während es dort zunächst zu Zungenküssen kam, soll er das Mädchen in weiterer Folge mehrfach zu sexuellen Handlungen animiert haben.
Die Affäre flog auf, als die Mutter wegen der gestiegenen Handyrechnung den SMS-Verkehr ihrer Tochter kontrollierte.
Seine zunächst leugnende Verantwortung, es handle sich um die Revanche des enttäuschten Mädchens, weil er die Beziehung abgebrochen hat, nahm ihm der Schöffensenat nicht ab. Der Vorsitzende sagte ihm auf den Kopf zu: "Sie sind kein pädophiler Triebtäter, sie haben sich in die junge Frau verliebt und zu Intimitäten hinreißen lassen."
Nach Beratung mit seinem Verteidiger Roland Friis legte der Missetäter ein reumütiges Geständnis ab und bestätigte die Aussage der Minderjährigen vorbehaltlos. Richter: "Ein 36-jähriger hat sich von einer 13-jährigen fernzuhalten, selbst wenn sie ihm schöne Augen macht."
Die vom Senat verhängte 16-monatige Haftstrafe (für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt) und eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro nahm der Missetäter an. Da auch die Staatsanwältin damit zufrieden war und Rechtsmittelverzicht erklärte, ist das Urteil rechtskräftig.
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